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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 5/2023
Amtsinformationen
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Bekanntmachung des Amtes Mecklenburgische Schweiz

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Bekanntmachung zur Bewerbung für das Schöffenamt

Interessierte Personen werden aufgerufen, sich ob sofort für das Schöffenamt am Amtsgericht Güstrow oder am Landgericht zu bewerben.

Jede Gemeinde des Amtes Mecklenburgische Schweiz hat eine Vorschlagsliste aufzustellen.

Die Amtsperiode ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Laienrichter wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:

  • zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet

  • zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet

  • Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Amtes Mecklenburgische Schweiz

  • weitere Anforderungen sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen

Das Bewerbungsformular finden Sie unter: www.schoeffenwahl2023.de

oder es wird Ihnen beim Amt Mecklenburgische Schweiz durch Herrn Krings zur Verfügung gestellt. (Telefon: 03996 128014; johannes.krings@amt-ms.de)

Die Bewerbungsfrist endet am 17.03.2023.

Das Bewerbungsformular ist zu senden an:

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Von-Pentz-Allee 7

17166 Teterow

oder per Mail an

johannes.krings@amt-ms.de

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, Am Wall 3-5 in 18273 Güstrow zu richten.

Im Auftrag
gez. Johannes Krings
Fachdienstleiter Ordnungsverwaltung