Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Interessierte Personen werden aufgerufen, sich ob sofort für das Schöffenamt am Amtsgericht Güstrow oder am Landgericht zu bewerben.
Jede Gemeinde des Amtes Mecklenburgische Schweiz hat eine Vorschlagsliste aufzustellen.
Die Amtsperiode ist vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Laienrichter wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt sein:
zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet
zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet
Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Amtes Mecklenburgische Schweiz
weitere Anforderungen sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen
Das Bewerbungsformular finden Sie unter: www.schoeffenwahl2023.de
oder es wird Ihnen beim Amt Mecklenburgische Schweiz durch Herrn Krings zur Verfügung gestellt. (Telefon: 03996 128014; johannes.krings@amt-ms.de)
Die Bewerbungsfrist endet am 17.03.2023.
Das Bewerbungsformular ist zu senden an:
Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow
oder per Mail an
johannes.krings@amt-ms.de
Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, Am Wall 3-5 in 18273 Güstrow zu richten.