Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher -
für die Gemeinde Warnkenhaben
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnkenhagen hat in ihrer 12. Sitzung am 20. Februar 2023 auf der Grundlage des § 60 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Warnkenhagen und der Anhang zum Jahresabschluss liegen in der Zeit vom 13. März 2023 bis zum 23. März 2023 während der Sprechzeiten
| Dienstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag von | 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.
Jördenstorf, 23.02.2023