Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dalkendorf vom 22.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen
folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 455.500 EUR | 420.900 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 684.000 EUR | 667.100 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -191.500 EUR | -219.000 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | ||
| a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 404.900 EUR | 371.600 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von | 605.900 EUR | 585.100 EUR |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -201.000 EUR | -213.500 EUR |
| b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 34.900 EUR | 23.800 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 106.700 EUR | 92.000 EUR |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -71.800 EUR | -68.200 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 459.800 EUR | 737.800 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen | ||
| (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
| b) für die Grundstücke |
|
|
| (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | 415 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,8974 (2024) und 0,8974 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -176.727 EUR | -395.727 EUR |
| 2. Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -374.182 EUR | -587.682 EUR |
| 3. Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 388.645 EUR | 155.051 EUR |
Dalkendorf, den 28.02.2024
Ort, Datum
Siegel
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 26.02.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
1. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 459.800 EUR vollständig genehmigt.
2. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 737.800 EUR vollständig genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 11.03.2024, bis Freitag, den 30.03.2024,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 29.02.2024
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen