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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 5/2024
Amtsinformationen
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Amtsinformationen

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Amtsangehörige Gemeinden: Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow, Warnkenhagen

Amt Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7, 17166 Teterow

Teterow, 26.02.2024

Planungsverband Region Rostock

Doberaner Str. 114

18057 Rostock

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für die Möglichkeit zum Entwurf zur Neuaufstellung des Raumentwicklungskonzeptes in der Fassung vom 04.01.2024 Stellung zu nehmen.

Im Folgenden möchten wir Ihnen erneut Hinweise und Anregungen der amtsangehörigen Gemeinden und der Verwaltung mitteilen.

Es herrscht der Eindruck, dass bei der gesamten Regionalplanung nur wirtschaftliche Aspekte zählen und der Mensch und dessen Entwicklung nebensächlich sind.

Raumstruktur:

Der ländliche Raum ist unterteilt, in einen ländlichen Gestaltungsraum und einen ländlichen Raum. Weiterhin gibt es Siedlungsschwerpunkte und zentrale Orte. Der gesamte Amtsbereich wird ohne Betrachtung der vorhandenen Infrastruktur in den ländlichen Raum einsortiert. Die Gemeinden betrachten diese Aufteilung und Festlegung als eine gewollte Diskriminierung der Menschen und Unternehmer im ländlichen Raum.

Ländlicher Raum:

Die Gemeinden außerhalb des Stadt-Umland-Raumes bilden den ländlichen Raum. Im ländlichen Raum sollen raumbedeutsame Planungen darauf gerichtet werden, in allen Teilen der Region möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten.

Die Festlegung zur vorrangigen Ansiedlung von Daseinsvorsorgeeinrichtungen in den zentralen Orten kann nicht nachvollzogen werden. Kindergärten, Schulen, Arztpraxen für Hausärzte sowie Pflegedienste müssen auch im ländlichen Raum vorgehalten und erneuert werden können.

Die Gemeinden erinnern an die Regelungen aus dem Schulgesetz zu zumutbaren Schulwegzeiten. Auch sei hier an die Pflicht zur Ganztagsbetreuung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit erinnert.

Die Jugendhilfeplanung und die Schulbedarfsplanung weisen den Bedarf für den Amtsbereich aus. Die Gemeinden ertüchtigen, erweitern bzw. bauen neue Kindergärten mit Horten. Einrichtungen sind in Jördenstorf, Groß Wokern, Groß Roge, Thürkow, Groß Wüstenfelde und Sukow-Levitzow. Sie werden von Gemeinden bzw. freien Trägern betrieben.

Hier verweisen wir auch auf die Hinweise zur Siedlungsentwicklung, insbesondere zur Wohnmöglichkeit der benötigten Fachkräfte.

Weiterhin erfolgt gegenwärtig ein Schulneubau mit der Zusammenlegung der bisherigen Standorte Jördenstorf und Matgendorf zu einem zentralen Schulstandort. Hier muss durch den Ausbau von Radwegen eine höhere Flexibilität in der Verkehrsanbindung erfolgen. Die Landesstraßen stellen keinen sicheren Schulweg für fahrradfahrende Schüler dar.

Jördenstorf als ehemaliger Zentralort weist zudem mit einem Ärztehaus, Kindergarten und Hort bereits vorhandene Daseinsvorsorgeeinrichtungen aus, auch hier muss die Verkehrsanbindung neben dem öffentlichen Nahverkehr mit Radwegen geregelt werden.

Ein weiterer Schulstandort ist Groß Wokern mit einer Grundschule.

Auch hier verweisen wir auf die Hinweise zur Siedlungsentwicklung, insbesondere zur Wohnmöglichkeit der benötigten Fachkräfte.

Eine intakte und zukunftsfähige Infrastruktur ist für den ländlichen Raum und für die Region von existentieller Bedeutung. Die Verbindungen zwischen den Ober- und Mittelzentren sind auszubauen. Das betrifft aber nicht nur die Haupttrassen in die Stadt-Umland-Region, sondern auch die Landes-, die Kreisstraßen und den ländlichen Wegebau in den ländlichen Raum auch über die Kreisgrenzen bzw. Grenzen der Planungsverbände hinaus.

Die Gemeinden sprechen sich dafür aus, dass in der Regionalplanung nicht nur eine Prüfung des Ausbaus der Direktverbindung Neubrandenburg nach Rostock im SPNV durch den Bau des Kurvenbereiches in Lalendorf erfolgen soll. Vielmehr muss es hierzu eine verbindliche Festlegung geben. Hier verweisen wir auf die Schaffung von günstigen Verkehrsanbindungen bei der Festlegung von zusätzlichen Siedlungsschwerpunkten.

Es wird richtig festgestellt, dass Wege für Radverkehr nur lückenhaft ausgebaut sind. Bei der zukünftigen Entwicklung scheinen aber nur Vorrangtrassen für den überörtlichen Radverkehr im Stadt-Umland-Raum Rostock Bedeutung zu haben.

Im ländlichen Raum liegen viele Orte an Bundes- und Landesstraßen. Speziell hier muss der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur unter dem Gesichtspunkt von Mobilitätskonzepten betrachtet werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Notwendigkeit des Radwegausbaus nur am Verkehrsaufkommen gemessen wird. Schulwege sollten immer auf separaten Radwegen vorgehalten werden.

Neben Rufbussen und dem Ausbau von Schienenverkehr spielen die Radwege im Rahmen der Elektromobilität eine zunehmend wichtigere Rolle.

Zur Verkehrs- und Freiraumentwicklung zählt ebenso die touristische Entwicklung fern der touristischen Hochburgen. Der ländliche Raum, Landschaften usw. können durch Radwege erlebbar gemacht werden.

Im Verkehrskonzept ist Teterow als Mittelzentrum ein Knotenpunkt für die öffentliche Verkehrsanbindung an das Oberzentrum. Um den geplanten Verkehrsknotenpunkt Busbahnhof am Bahnhof zu erreichen, muss die Infrastruktur für straßenbegleitende Radwege nicht nur in der Stadt ausgebaut werden.

Der Bund will unter dem Schlagwort „Aktive Mobilität“ das Land und die Kommunen beim Bau flächendeckender und sicherer Radinfrastrukturen vor Ort und im Fernradwegenetz weiter kontinuierlich unterstützen. Deshalb sind Festlegungen für den ländlichen Raum zum Ausbau weiterer Radweginfrastrukturen unverzichtbar.

Siedlungsentwicklung:

Die Beschreibung der Siedlungsentwicklung des ländlichen Raumes sehen die Gemeinden mit Ausnahme einer flächensparenden Bebauungskultur äußerst kritisch.

Insbesondere die nochmals weitere Reduzierung nach der gemeindlichen Eigenentwicklung nach einer prognostizierten natürlichen Bevölkerungsentwicklung für die nichtzentralen Orte nur für ortsansässige Einwohner findet keine Zustimmung. Eine belastbare Prognose der Bevölkerungsentwicklung liegt nicht vor.

Frühere Prognosen haben sich als falsch herausgestellt.

Ebenso gehen die Festlegungen „der Zuzug neuer Einwohner ist vorrangig in den zentralen Orten zu realisieren, wo gute Verkehrsanbindungen… vorhanden sind“ an der Lebens- und Arbeitsrealität der Menschen vorbei. Das beweisen zahlreiche Anfragen von Bauinteressenten aus den Ballungsräumen. Die Nachfrage ist, auch die der einheimischen Bevölkerung, wie bereits im vorigen Jahr mitgeteilt, gestiegen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Regionalplanung nur die wirtschaftlichen Aspekte in den Vordergrund stellt und damit zulässt, dass es den ländlichen Gemeinden in der Zukunft immer schwerer fallen wird, die notwendige öffentliche Infrastruktur vorzuhalten.

Der Aspekt der Gesundheitsvorsorge durch eine saubere und gesunde Umwelt zum Leben rückt in den Blick von Familien. Dafür wird ein zumutbares Pendeln in Kauf genommen.

Auch im ländlichen Raum gibt es zahlreiche Unternehmen einschließlich der Landwirtschaft, die auf Fachkräfte angewiesen sind. Zu dessen Gewinnung ist ein naher Wohnort in der jeweiligen Gemeinde unerlässlich.

Daher haben die Gemeinden ebenso ein Recht auf Zuzug von außen.

Das Potential an ausländischen Fachkräften, egal ob als Flüchtling, Asylbewerber oder über Initiativen aus dem Ausland geworben, muss auch die Möglichkeit haben, sich im ländlichen Raum anzusiedeln und nicht nur in Wohnheimen und Containerdörfern untergebracht zu werden.

In der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinden, die pflichtgemäß zu erstellen war, sind u.a. die Rettungszeiten, die Gebäude, die Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren sowie die Löschwasserversorgung untersucht worden. In den nächsten Jahren werden viele Fördermittel und Eigenmittel in die Hand genommen, um die geforderten Maßnahmen umzusetzen. Schon allein die gesetzlich vorgegebenen Rettungszeiten sollten in der Siedlungsentwicklung derart Beachtung finden, dass ein Bevölkerungszuwachs im ländlichen Raum stattfinden kann. Die Gemeinden brauchen in der Nähe aktive Feuerwehrkameradinnen und Kameraden.

Außerdem ist dem ländlichen Raum als Wohnstandort, aus wirtschaftlicher Sicht von Bauwilligen mehr Bedeutung beizumessen. Wohnstandorte im Stadt-Umland-Raum von den großen und größeren Städten sind nicht mehr bezahlbar. Die Bodenrichtwerte betragen für Bauland im Amtsbereich 18-55 € je Quadratmeter, Stadt Teterow bis 160 €, Stadt-Umland-Raum Rostock (Bentwisch, Kessin, Papendorf) zwischen 310 -500 €.

Mit einer restriktiven Begrenzung des Flächenzuwachses in den kleinen Gemeinden und einer Privilegierung weniger ausgewählter Zentren und Siedlungsschwerpunkte werde Wohnbauland künstlich verknappt und weiter verteuert, und man laufe Gefahr, dass die Entwicklung insgesamt gebremst werde, wenn die wenigen privilegierten Orte die Nachfrage nicht decken könnten - und eventuell auch gar nicht decken wollten.

Die Schließung von Baulücken sollte erlaubt werden, auch wenn sie im Außenbereich oder in Splittersiedlungen liegen. Diese Baulücken sind besonders geeignet für die Eigenbedarfsentwicklung der dort bereits Wohnenden (z.B. deren Kinder). Bei Bauwünschen müssen diese sonst in andere Orte ausweichen.

Für die Bewirtschaftung mit den immer größeren Landmaschinen seien solche Lückengrundstücke ohnehin nur schlecht geeignet.

Die Gemeinden erinnern daran, dass das Wirtschaftsministerium anregt zu prüfen, ob die für den Stadt-Umland-Raum ins Auge gefasste Festlegung von Siedlungsschwerpunkten auch für den ländlichen Raum in Betracht kommen könnte. Eventuell ließen sich auch hier Orte identifizieren, denen aufgrund ihrer guten Infrastrukturausstattung und günstigen Verkehrsanbindung (insbesondere an den SPNV) eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Baulandausweisung zugestanden werden könnte.

Mit den vorgestellten Festlegungen wird der ländliche Raum weiter ausgeblutet, in seiner Existenz bedroht und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse rückt vollständig aus dem Fokus.

Wir sehen in dieser Planungsvorgehensweise eine Missachtung in unserem Recht, unsere Lebenswelt mitzugestalten. Diese Planung schränkt die gemäß Grundgesetz garantierte Selbstverwaltung einer Gemeinde erheblich ein.

Freiraumentwicklung:

Bei der Gestaltung von Freiräumen ist kaum ein Augenmaß zu erkennen. 15% der Fläche in der Region Rostock bedeuten einen erheblichen Teil auch an landwirtschaftlich genutzter Fläche. Diese sind vor allem für eine Tierhaltung von Bedeutung. Letztendlich sind es die Land-, die Forstwirte sowie die Landschaftspfleger, die alle Aufgaben aus der Begründung 6.1 und 6.2 erfüllen und das seit Jahrhunderten ohne Plan aber mit der Natur. Weniger Verordnungen und mehr Vertrauen in die Verantwortung die Akteure vor Ort sollten der Maßstab sein.

Außerdem wird ein tiefgreifender Eingriff in privaten Besitz und in unternehmerische Freiheiten eines Unternehmers planerisch in Kauf genommen. Einer zunehmenden Verordnungskultur, wie Moor-Vernässung, Aufforstung werden Vorschub geleistet.

Die wesentliche Aufgabe, auf eine sparsame Inanspruchnahme des Freiraumes für Zwecke der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung hinzuwirken, ist sehr bedeutsam.

In diesem Zusammenhang sind die Äußerungen des Landwirtschaftsministers zu Windanlagen in kleinen Wäldern nicht nachvollziehbar.

In dem vorgelegten Entwurf fehlen jedoch die Ausführungen zur Sicherung naturnaher Lebensräume für Tiere und Pflanzen zur Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt. Die Sicherung eines zusammenhängenden regionalen Biotopverbundes ist benannt. Außerhalb dieser Biotope sind keine Maßnahmen zum Artenschutz beschrieben.

80 % der in Deutschland vorkommenden Schreiadler leben in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin gibt es Nachweise von Seeadlern, Fischadlern, Rot- und Schwarzmilan, Störchen sowie Kranichen im Amtsgebiet. Eine Untersuchung dazu hat es in den Vorranggebieten für Windenergieanlagen unseres Wissens nach 2009 gegeben. Diese ist im Planungsverfahren zu aktualisieren.

Es gibt keine wirksamen Methoden, um das rechtlich zwingende Tötungs- und Verletzungsverbot umzusetzen.

Gern vertiefen wir diese Ausführungen in einem weiteren Schritt.

Eine weitere Maßnahme des Freiraumschutzes ist die Bewahrung der Attraktivität der Landschaft für Tourismus und Naherholung. Die Inanspruchnahme dieser Räume für Siedlungszwecke soll in der Regel unterbleiben. Gleichfalls sollte die Inanspruchnahme genau ebendieser Räume mit der Bebauung von Windenergie- und Solaranlagen unterbleiben. Gebiet 127 zum Beispiel.

Tourismusentwicklung:

In den Vorbehaltsgebieten für den Tourismus ist den Belangen der Tourismuswirtschaft und der landschaftsgebundenen Erholung ein besonderes Gewicht zu geben. Für den Bereich des Amtes werden die Umgebung des Malchiner und des Teterower Sees angegeben.

Nicht nachvollziehbar ist jedoch die Festlegung, dass nur bei der Planung großer Freizeit- und Beherbergungseinrichtungen die Schaffung von Wohnungen für die Beschäftigten einbezogen werden soll. Ein gleiches Recht muss auch für die kleineren und schon bestehenden Einrichtungen gelten. (siehe Siedlungsentwicklung, Zuzug von außen)

Für die Gemeinden in den Tourismusgebieten des Amtsbereiches geht es nicht vorrangig um den Ausbau von weiteren Übernachtungskapazitäten. Das Augenmerk liegt eher auf der Verbesserung der Möglichkeiten für sanften Tourismus, zum Beispiel die Errichtung von Wasserwanderrastplätzen am Malchiner See oder das Aufwerten von Badestränden. Hier gibt die jetzige Planung auch durch hohe Auflagen von FFH und Natura 2000 keine Gestaltungsmöglichkeiten.

Landwirtschaft:

Ausdrücklich begrüßen wir Planungsansätze zum Schutz des Bodens. Ca: 85 % der Fläche in MV werden landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. Vorherrschend sind Standorte in der Klassifizierung von D1 bis D4 im Planungsgebiet. Das heißt, wir haben es mit einer durchschnittlichen Ackerzahl von 40 Bodenpunkten zu tun. Sicher gibt es auch Standorte mit mehr als 45 bis 48 Bodenpunkte. Aber Standorte mit einer Bodenpunkzahl von 50 und darüber sind äußerst selten. (Siehe Bodenkarte LUNG MV)

Gerade Veredlungsbetriebe sind in Bereichen mit geringeren Bodenwertzahlen angesiedelt, da sie hier eine bessere Wertschöpfung gegenüber dem reinen Ackerbau haben. Mit dieser Regelung würden nun besonders die Veredlungsbetriebe benachteiligt werden. Dies hätte auch in vor- und nachgelagerten Bereichen erhebliche Auswirkungen.

Daher ist dieser Punkt aus unserer Sicht unbedingt zu überarbeiten. Alle Flächen, mit einer Bodenwertzahl ab 40 und wenn Veredelung betrieben wird ab 30, sollten in den Punkt 4.5 unter einem besonderen Schutz gestellt werden.

Vorschlag: Diese Gebiete sollte nicht Vorhaltegebiete, sondern Vorranggebiete für Landwirtschaft als Status bekommen. Dies würde für die Entwicklung einer zukünftigen Landwirtschaft mit all seinen Fassetten förderlich sein.

Energie:

Den Gemeinden ist die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien bekannt.

Bei der Ausweisung von Flächen für Wind- und Solarenergieanlagen sollten gleichzeitig die Trassen für den Stromtransport mit festgeschrieben werden.

Vorrang sollten nur solche Energieprojekte haben

-in die die Gemeinden und ortsansässige Bürger eingebunden sind, um sich damit energiepolitisch und finanziell unabhängig zu machen bzw.

-die die Verwertung des erzeugten Stromes vollständig realisieren.

Die Akzeptanz für erneuerbare Energien ist zum größten Teil in der Bevölkerung nicht mehr vorhanden, da in Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Strompreise zu zahlen sind und die Bürger von den Anlagen nicht profitieren.

Es sollte kein Geheimnis sein, dass die Bevölkerung für das Abschalten und den entgangenen Gewinn der Anlagenbetreiber bezahlt.

Es sollten verbindliche Mindestvorgaben für eine wirtschaftliche Beteiligung der Bürger und der Gemeinden erfolgen. Die Anlagenbetreiber nutzen die Unerfahrenheit zu ihren Gunsten aus und drängen auf schnelle nur für sie vorteilhafte Entscheidungen. Die Festlegungen im EEG und BÜGEM sind unzureichend.

Unabhängig davon ist pauschal eine Fläche von 2,1 % für die Windenergieanlagen auszuweisen (WindBG). Diese Flächenvorgabe wurde für jeden einzelnen Planungsverband ungeprüft 1:1 übernommen. Keine Beachtung fand hierbei, dass die Fläche der Stadt Rostock und des Stadt-Umland-Raumes Rostock sowie die ausgeschlossenen Flächen des Flughafens Rostock-Laage zu Ungunsten des ländlichen Raumes des Landkreises Rostock nicht als Vorranggebiet ausgewiesen werden können. Daher kommt es vor allem im Bereich des Amtes Mecklenburgische Schweiz zu einer unzumutbaren erhöhten Konzentration von Windenergieanlagen. Einige Wohnorte sind mit mehr als 180 Grad von Windenergieanlagen umschlossen. Zum Beispiel Vietschow, Amalienhof, Dalkendorf, Appelhagen, Schrödershof, Belitz und Sarmstorf

Gebiete 107-109, 126, 163-164 bilden eine Kette bis in den Nachbarkreis MSE hinein

38, 73, 127, 159 bilden eine Kette

162 grenzt direkt an ein Naherholungsgebiet im Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See, in welchem 38 Bootshäuser stehen (Schillersee).

Zusätzlich ist um den Ort Schrödershof das ausgewiesene Natura 2000 Gebiet nicht beachtet worden.

Wie werden bei den neu ausgewiesenen Flächen, die die Orte weiter umschließen (Beispiele oben), die zulässigen Schattenwurfzeiten an den Immissionsorten gesteuert? In den bestehenden Genehmigungen für bisherige Anlagen sind die Grenzwerte ausgeschöpft. Es muss dafür gesorgt werden, dass Anwohner nicht dem periodischen Schattenwurf der Rotorflügel über den Grenzwert von 30 Stunden im Jahr hinaus ausgesetzt werden.

Es sollten auch nicht nur besonders hochwertige und attraktive Landschaftsräume freigehalten werden. Das Wort „besonders“ wäre zu streichen im Hinblick auf die geplante Freiraumentwicklung.

In diesem Zusammenhang möchten wir die besondere Eigenart unserer Landschaft, eiszeitbedingt, und deren Erholungswert herausstellen. Wir befinden uns in der Mecklenburgischen Schweiz.

Die angeblich großzügigen Abstandsflächen der Windenergieanlagen zu Siedlungen und Orten finden bei der überwiegenden betroffenen Bevölkerung keine Akzeptanz.

Durch die Bürger wird immer wieder auf die Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, Lärm und Schattenwurf hingewiesen. Der Wohnort auf dem Land wird vielfach, trotz Einschränkungen in der Infrastruktur und geringer Verfügbarkeit des ÖPNV bewusst ausgewählt, um in Ruhe leben zu können. (siehe Siedlungsentwicklung)

Gleichzeitig ist die angestrebte Anzahl und die Abstandsregelungen von Energieanlagen nicht förderlich für die Urlaubsregion Mecklenburg-Vorpommerns. Es sollte im Hinterland der Ostseeküste unseres Wissens der Aufbau eines sanften und saisonübergreifenden Tourismus erfolgen. Siehe auch Verkehrsinfrastruktur und Tourismusentwicklung.

Weitere Fragen ergeben sich im Hinblick des Rückbaus dieser Windenergieanlagen. Sind in der Regionalplanung entsprechende Deponien oder Verwertungsindustrieflächen vorgesehen und festgelegt?

Zu den Solarenergieanlagen soll es nach der Regionalplanung keine strikte Lenkung auf ausgewählte Gebiete geben. Die Flächenzielgröße gibt der Planungsverband mit 2000 bis 3000 Hektar an, die erreicht werden sollen. Es sollen Vorzugsstandorte und Ausschlussgebiete geregelt werden. Planungsunterlagen sind nicht verfügbar. Es wird ein Wildwuchs dieser Anlagen befürchtet.

Es sollte jedoch geregelt werden, dass Orte nicht von Wind- und Solarenergieanlagen umschlossen werden.

Vorrang sollte immer die Bebauung von Dachflächen mit Solarpanelen haben.

Gern vertiefen wir unsere Stellungnahme bei Vorliegen weiterer, jetzt noch fehlender Unterlagen.

Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben vom 24.02.2021 an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung.

Mit freundlichen Grüßen