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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dahmen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmen vom 05.11.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

836.800 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.196.300 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-152.100 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

_________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5385 (2025) und 1,5385 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

1.

Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V)

2.

Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V gegenseitig deckungsfähig.

3.

Nach § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V können eingeplante Aufwendungen und Auszahlungen für Straßenunterhaltung für investive Straßenbaumaßnahmen verwendet werden. Gleiches gilt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung bei investivem Charakter.

4.

Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken.

5.

Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 VzÄ nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Dahmen, den

Philipp Maerz

Ort, Datum

Siegel

Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 12.02.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Entscheidung über die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in 2025 in Höhe von 920.000 EUR bis zur Vorlage des neu zu ermittelten Kosten- und Finanzierungsplanes für den Neubaus des FFW-Gebäudes und des Bewilligungsbescheides über die Gewährung der beantragten Fördermittel bzw. einer Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V für die vorgenannte Investition zurückgestellt.

2.

Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.271.700 EUR wird teilgenehmigt in Höhe von 330.000 Euro.

Die Gemeinde hat zum Schluss eines Kalenderhalbjahres Bericht zu erstatten über die monatlichen Inanspruchnahmen des Kassenkredites und eine Liquiditätsplanung gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V für den Rest des Haushaltsjahres bzw. für das nachfolgende Halbjahr bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 beizufügen. Abweichungen zur Liquiditätsplanung laut Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2025/2026 sind zahlenmäßig darzustellen und textlich zu erörtern.

3.

Die Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Teile in der Haushaltssatzung 2025/2026 für das Haushaltsjahr 2026 werden bis zur Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Gewährung der beantragten Fördermittel bzw. einer Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V sowie der vollständige Nachweis der Folgekosten für den 2. Bauabschnitt Umbau und Sanierung der denkmalgeschützten Wassermühle Ziddorf zurückgestellt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

von Montag, den 10.03.2025, bis Freitag, den 21.03.2025,

an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Teterow, den 14.02.2025

gez. Zillmann
Leitende Verwaltungsbeamtin