Amt Mecklenburgische Schweiz
- Der Amtsvorsteher -
als Gemeindewahlbehörde
Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG – MV) hat
vom Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Nienhagen
gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.
Damit stelle ich fest, dass Herr Arno Koschorreck auf den Sitz von Herrn Wolfgang Beltz vom selben Wahlvorschlag nachrückt.
Herr Wolfgang Beltz hat mit Posteingang vom 04.02.2025 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Groß Wokern mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG – MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 17.02.2025