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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Zustellung (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz)

Diese Benachrichtigung wurde im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz Nr. 5/2025 am 07.03.2025 öffentlich bekannt gemacht.

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten

Herr

Jaswant Singh

21 Rue de Comte Geraud

01213 Onex

Schweiz

Datum, Aktenzeichen und Prozessgegenstand des Dokuments

25.02.2025

21/09153848

Grundsteuerbescheid

Einsicht des Dokuments

Das Dokument kann durch den Empfänger bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eingesehen werden.

Um dieses Dokument einzusehen, wenden Sie sich bitte bis 04.04.2025 an den Ansprechpartner.

Begründung

Die Zustellung des oben genannten Dokuments an den vorbezeichneten Zustellungsadressaten erfolgt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) durch öffentliche Bekanntmachungen aus folgendem Grund:

Eine Zustellung an die ausländische Anschrift war nicht möglich.

Rechtlicher Hinweis

Durch die Zustellung des Dokuments durch öffentliche Bekanntmachungen können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 VwZG).