Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 06.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.894.300 EUR | 3.003.700 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.958.200 EUR | 3.089.900 EUR | |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 6.900 EUR | -86.200 EUR | |
| 2. im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.747.500 EUR | 2.836.900 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.834.000 EUR | 2.935.800 EUR | |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -86.500 EUR | -98.900 EUR | |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 2.066.000 EUR | 1.640.000 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 10.066.000 EUR | 6.640.000 EUR | |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -8.000.000 EUR | -5.000.000 EUR | |
festgesetzt.
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
| (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 8.000.000 EUR | 5.000.000 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 6.600.000 EUR | 1.200.000 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.700.000 EUR | 1.960.000 EUR |
Die Amtsumlage wird auf 19,20 v. H. (2023) und 19,50 v.H. (2024) der Umlagegrundlagen festgesetzt
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 29,9995 (2023) und 29,9995 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.144.928 EUR | 1.058.728 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.561.679 EUR | 1.462.779 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.440.769 EUR | 3.320.169 EUR |
Teterow, den 10.03.2023
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 09.03.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von 8.000.000,00 EUR für 2023 und 5.000.000,00 EUR für 2024 vollständig genehmigt.
Gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 6.600.000,00 EUR und 2024 in Höhe von 1.200.000,00 EUR vollständig genehmigt.
Gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 1.700.000,00 EUR und 2024 in Höhe von 1.960.000,00 EUR vollständig genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 27.03.2023, bis Freitag, den 07.04.2023,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 13.03.2023