Für das Gebiet westlich der ‚Hauptstraße‘, östlich vom ‚Roger Weg‘ und südlich und westlich von landwirtschaftlichen Flächen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dalkendorf hat in Ihrer Sitzung am 01.02.2023 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Aufstellungsbeschluss für die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 Erweiterung der Biogasanlage BGA Dalkendorf GmbH & Co. KG der Gemeinde Dalkendorf für das oben genannte Plangebiet gefasst.
Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für privilegierte Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB.
Die Lage des Planbereiches ist der beigefügten Übersichtsskizze zu entnehmen.
Die Gemeinde Dalkendorf wird die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Hierauf wird durch Bekanntmachung gesondert hingewiesen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Teterow, den 13. März 2023
Im Auftrag