Gemeinde Groß Roge
- Die Bürgermeisterin -
Die Gemeinde Groß Roge schreibt für ihre Kindertagesstätte „Groß Roge`s Knirpse“ zum frühestmöglichen Termin die Stelle einer
aus.
Die Stelle ist in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 5 Stunden unbefristet zu besetzen. Bei der Anstellung handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung nach dem Sozialgesetzbuch IV.
Die Vergütungsgrundlage ist das Mindestlohngesetz in seiner jeweils geltenden Fassung. Der Arbeitsort ist Groß Roge.
Wir über uns!
„Jeder Tag ist ein kleines Leben für sich.“ - Arthur Schopenhauer
Unser Kindergarten „Groß Roge`s Knirpse“ ist eine Einrichtung, in der Kinder durch ein abwechslungsreiches Angebot an Materialien, Spielen, Lernen, Bewegungsmöglichkeiten, Aktivitäten und Projekten bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden.
| Ihr Aufgabengebiet umfasst unter anderem: | |
| o | Vorbereitung und Anrichten des Frühstückes |
| o | Nachbereitung der Versorgungsleistung z. B. Bestückung des Geschirrspülers |
| o | Aufräum- und Reinigungsarbeiten |
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| Sie bringen mit: | |
| o | Freude an der Arbeit mit Lebensmitteln |
| o | eine positive Grundeinstellung zum Kind |
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| Sie überzeugen mit: | |
| o | hohem Maß an Belastbarkeit |
| o | Flexibilität |
| o | Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit |
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| Ich biete Ihnen: | |
| o | eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit sowie eine offene und kollegiale Zusammenarbeit |
Dann freue ich mich auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, lückenlose Tätigkeitsnachweise usw.) mit der deutlichen Kennzeichnung „Bewerbung“. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung schriftlich bis zum 12.04.2024 an das
Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Personalwesen
Von-Pentz-Allee 7
17166 Teterow
oder per E-Mail an: ivonne.beck@amt-ms.de
Bewerbungen schwerbehinderter Personen werden bei gleicher fachlicher und körperlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet. Unvollständige und nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vorstellungsgespräche werden voraussichtlich in der 16./17. Kalenderwoche 2024 erfolgen.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Bewerbungsverfahrens ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich.
Die mit der Bewerbung entstandenen Kosten können nicht erstattet werden. Legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Andernfalls werden die eingereichten Unterlagen nach sechs Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
Die Datenschutzhinweise des Amtes Mecklenburgische Schweiz finden Sie unter www.amt-mecklenburgische-schweiz.de. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten.