Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Prebberede vom 21.11.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
|
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.329.600 EUR | 1.544.100 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.633.000 EUR | 1.889.700 EUR |
|
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -219.400 EUR | -260.300 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.112.200 EUR | 1.317.400 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.418.800 EUR | 1.692.100 EUR |
|
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -306.600 EUR | -374.700 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 269.100 EUR | 1.494.100 EUR |
|
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 575.500 EUR | 2.262.500 EUR |
|
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -306.400 EUR | -768.400 EUR |
festgesetzt.
__________
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
| (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 306.400 EUR | 768.400 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 877.500 EUR | 3.113.800 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 333 v. H. | 333 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 322 v. H. | 322 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,6666 (2025) und 1,6666 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -279.133 EUR | -539.433 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
|
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -610.474 EUR | -985.174 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.928.646 EUR | 1.615.984 EUR |
Prebberede, den 03.03.2025
M. Hümmling | |
Bürgermeister | Siegel |
Hinweis:
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.02.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in 2025 in Höhe von 306.400 EUR in Höhe von 206.400 EUR teilgenehmigt. |
| 2. | Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 877.500 EUR wird in Höhe von 785.000 EUR teilgenehmigt. |
|
| Die Gemeinde hat zum Schluss eines Kalenderhalbjahres Bericht zu erstatten über die monatlichen Inanspruchnahmen des Kassenkredites und eine Liquiditätsplanung gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V für den Rest des Haushaltsjahres bzw. für das nachfolgende Halbjahr bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 beizufügen. Abweichungen zur Liquiditätsplanung laut Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2025/2026 sind zahlenmäßig darzustellen und textlich zu erörtern. |
| 3. | Die Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung 2025/2026 für das Haushaltsjahr 2026 werden bis zur Vorlage des endgültigen Kosten- und Finanzierungsplanes für den Neubau des FFW-Gebäudes und des Bewilligungsbescheides über die Gewährung der beantragten Fördermittel bzw. einer Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V für die vorgenannte Investition zurückgestellt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 24.03.2025, bis Freitag, den 11.04.2025,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 03.03.2025