Aufgrund des § 144 Abs. 1 i.V.m. §§ 45, 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Mecklenburgische Schweiz vom 26.11.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.419.900 EUR | 3.573.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 3.641.100 EUR | 3.845.400 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -221.200 EUR | -272.400 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.271.500 EUR | 3.414.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 3.512.000 EUR | 3.658.700 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -240.500 EUR | -244.100 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 3.528.200 EUR | 547.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 7.698.200 EUR | 6.369.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -4.170.000 EUR | -5.821.800 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
| (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 4.070.000 EUR | 5.792.800 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 7.514.500 EUR | 0 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 6.439.300 EUR | 5.876.700 EUR |
Die Amtsumlage wird auf 19,5000 v. H. (2025) und 19,5000 v.H. (2026) der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 29,4867 (2025) und 29,3585 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V)
Personalaufwendungen sind nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik M-V über alle Teilhaushalte gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt für Personalauszahlungen.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V innerhalb eines Teilhaushaltes gegenseitig deckungsfähig.
Nach § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V können eingeplante Aufwendungen und Auszahlungen für Straßenunterhaltung für investive Straßenbaumaßnahmen verwendet werden. Gleiches gilt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung bei investivem Charakter.
Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken.
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 VzÄ nicht übersteigt.
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 802.630 EUR | 530.230 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.670.631 EUR | 1.426.531 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.108.039 EUR | 2.835.639 EUR |
Jördenstorf, den 03.03.2025
B. Falkenau | |
Amtsvorsteher | Siegel |
Hinweis:
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.02.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in 2025 in Höhe von 4.070.000 EUR in vollständiger Höhe genehmigt. |
| 2. | Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 6.439.300 EUR wird in Höhe von 4.772.300 EUR teilgenehmigt. |
| 3. | Der unter § 3 der Haushaltssatzung für 2025 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in voller Höhe von 7.514.500 EUR genehmigt. |
| 4. | Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in 2026 in Höhe von 5.792.800 EUR in vollständiger Höhe genehmigt. |
| 5. | Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 5.876.700 EUR wird in Höhe von 4.210.000 EUR teilgenehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 24.03.2025, bis Freitag, den 11.04.2025,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 03.03.2025