Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Lelkendorf vom 19.11.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 728.800 EUR | 729.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 861.300 EUR | 865.400 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -56.400 EUR | -57.000 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 652.700 EUR | 656.500 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 752.200 EUR | 748.800 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -99.500 EUR | -92.300 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 62.400 EUR | 260.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 107.400 EUR | 413.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -45.000 EUR | -152.200 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 65.000 EUR | 443.100 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. | 300 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 380 v. H. | 380 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 390 v. H. | 390 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,0000 (2025) und 0,0000 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V) |
| 2. | Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V gegenseitig deckungsfähig. |
| 3. | Nach § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V können eingeplante Aufwendungen und Auszahlungen für Straßenunterhaltung für investive Straßenbaumaßnahmen verwendet werden. Gleiches gilt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung bei investivem Charakter. |
| 4. | Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. |
| 5. | Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5000 VzÄ nicht übersteigt. |
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 84.987 EUR | 27.987 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -256.004 EUR | -348.304 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.528.925 EUR | 1.418.325 EUR |
Lelkendorf, den 28.02.2025
S. Bargholz | |
Bürgermeister | Siegel |
Hinweis:
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.02.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
Die Entscheidung über den genehmigungspflichtigen Teil, hier Höchstbetrag der Kassenkredite, in der Haushaltssatzung 2025/2026 für das Haushaltsjahr 2026 werden bis zur Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Gewährung der beantragten Fördermittel bzw. einer Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V für den Wegebau Küsserow - Küsserow Hof zurückgestellt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 24.03.2025, bis Freitag, den 11.04.2025,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 03.03.2025