Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Warnkenhagen vom 18.11.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 719.600 EUR | 470.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.179.300 EUR | 742.000 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -418.100 EUR | -226.900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 681.400 EUR | 433.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.120.800 EUR | 674.700 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -439.400 EUR | -241.100 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 29.600 EUR | 29.600 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 66.500 EUR | 50.000 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -36.900 EUR | -20.400 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.174.300 EUR | 1.289.200 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 400 v. H. | 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 330 v. H. | 330 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 400 v. H. | 400 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,6410 (2025) und 0,6410 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V)
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V gegenseitig deckungsfähig.
Nach § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V können eingeplante Aufwendungen und Auszahlungen für Straßenunterhaltung für investive Straßenbaumaßnahmen verwendet werden. Gleiches gilt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung bei investivem Charakter.
Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken.
Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 VzÄ nicht übersteigt.
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -403.842 EUR | -630.742 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -826.315 EUR | -1.067.415 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 4.048 EUR | -253.152 EUR |
Warnkenhagen, den 03.03.2025
M. Gross | |
Bürgermeister | Siegel |
Hinweis:
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 27.02.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.174.300 EUR wird teilgenehmigt in Höhe von 790.000 Euro. |
| 2. | Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1.289.200 EUR wird teilgenehmigt in Höhe von 905.000 Euro. |
| Die Gemeinde hat zum Schluss eines Kalenderhalbjahres Bericht zu erstatten über die monatlichen Inanspruchnahmen des Kassenkredites und eine Liquiditätsplanung gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V für den Rest des Haushaltsjahres bzw. für das nachfolgende Halbjahr bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 beizufügen. Abweichungen zur Liquiditätsplanung laut Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2025/2026 sind zahlenmäßig darzustellen und textlich zu erörtern. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 24.03.2025, bis Freitag, den 11.04.2025,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 03.03.2025