Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Thürkow vom 12.11.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.293.900 EUR | 1.270.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.433.000 EUR | 1.542.400 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -57.500 EUR | -215.500 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.185.600 EUR | 1.152.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.344.300 EUR | 1.447.800 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -158.700 EUR | -295.400 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 689.500 EUR | 97.000 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.237.000 EUR | 176.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -547.500 EUR | -79.500 EUR |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
| (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 547.500 EUR | 0 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.198.000 EUR | 456.400 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 325 v. H. | 325 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 295 v. H. | 295 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,6153 (2025) und 7,6153 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zweckgebundene Mehrerträge berechtigen zu zweckgebundenen Mehraufwendungen. Das gilt für Ein- und Auszahlungen entsprechend. (§ 13 Abs. 2 und 4 GemHVO-Doppik M-V) |
| 2. | Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind nach § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V gegenseitig deckungsfähig. |
| 3. | Nach § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik M-V können eingeplante Aufwendungen und Auszahlungen für Straßenunterhaltung für investive Straßenbaumaßnahmen verwendet werden. Gleiches gilt für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung bei investivem Charakter. |
| 4. | Haushaltsansätze für Instandhaltungsmaßnahmen von größerem Umfang können ganz oder teilweise übertragen werden. Die Übertragungen sind auf das Notwendigste zu beschränken. |
| 5. | Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 0,5 VzÄ nicht übersteigt. |
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.147.012 EUR | 931.512 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 112.444 EUR | -182.956 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.945.506 EUR | 1.687.973 EUR |
Thürkow, den 24.03.2025
B. Falkenau | |
Bürgermeister | Siegel |
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 21.03.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in 2025 von 547.500 Euro in Höhe von 107.500 Euro teilgenehmigt. Die Entscheidung über den verbleibenden Teilbetrag von 440.000 Euro wird bis zur Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Gewährung der beantragten Fördermittel bzw. einer Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V für die Sanierung des Obergeschosses des Gutshauses Thürkow zurückgestellt. |
| 2. | Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag für Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1.198.000 EUR wird teilgenehmigt in Höhe von 150.000 Euro. |
| 3. | Die Entscheidung über den gemäß § 53 Abs. 3 in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag für Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 456.400 EUR wird bis zur Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Gewährung der beantragten Fördermittel bzw. einer Zusicherung nach § 38 VwVfG M-V für die Sanierung des Obergeschosses im Gutshaus Thürkow zurückgestellt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 07.04.2025, bis Freitag, den 25.04.2025,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 25.03.2025