Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
als zuständige Ordnungsbehörde
Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden aufgrund wiederkehrender Verstöße darauf hingewiesen, dass das Entsorgen von pflanzlichen Abfällen und Unrat außerhalb des eigenen Besitztums nicht gestattet ist.
Zeugen werden aufgerufen, umgehend Anzeige beim Amt Mecklenburgische Schweiz oder dem Umweltamt des Landkreises Rostock zu erstatten.
Kleinstmengen pflanzlicher Abfälle können über das Holsystem der Abfallwirtschaft (grüne Tonne) entsorgt werden.
Die bessere Alternative ist das Kompostieren und Einarbeiten auf dem eigenen Grundstück und die Wiederverwendung als Dünger im Garten.
Größere Mengen (keine Wurzeln, Steine, Fallobst) müssen kostenpflichtig auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Wertstoffhof Teterow, Pampower Weg 2, 17166 Teterow
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag bis Freitag | 12.00 - 18.00 Uhr |
| samstags | 09.00 - 15.00 Uhr |