Titel Logo
Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 7/2025
Amtsinformationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amt Mecklenburgische Schweiz - Gartenabfälle gehören nicht in Wald und Flur


Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

als zuständige Ordnungsbehörde

Gartenabfälle gehören nicht in Wald und Flur

Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden aufgrund wiederkehrender Verstöße darauf hingewiesen, dass das Entsorgen von pflanzlichen Abfällen und Unrat außerhalb des eigenen Besitztums nicht gestattet ist.

Zeugen werden aufgerufen, umgehend Anzeige beim Amt Mecklenburgische Schweiz oder dem Umweltamt des Landkreises Rostock zu erstatten.

Kleinstmengen pflanzlicher Abfälle können über das Holsystem der Abfallwirtschaft (grüne Tonne) entsorgt werden.

Die bessere Alternative ist das Kompostieren und Einarbeiten auf dem eigenen Grundstück und die Wiederverwendung als Dünger im Garten.

Größere Mengen (keine Wurzeln, Steine, Fallobst) müssen kostenpflichtig auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Wertstoffhof Teterow, Pampower Weg 2, 17166 Teterow

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag

12.00 - 18.00 Uhr

samstags

09.00 - 15.00 Uhr

i.A. Krings
Ordnungsverwaltung