Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher
Nach § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Vorschlagslisten zum Schöffenamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aufzulegen.
Die Vorschlagslisten liegen vom 22.05.2023 bis 28.05.2023 zu den Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7 in 17166 Teterow, Zimmer 002 auf.
| Di, Do, Fr. | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Di | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Do | 14.00 - 16.00 Uhr |
Gegen die Aufnahme von Bewerben in die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche nach Auflegung schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch gemäß § 37 GVG erhoben werden.
Der Einspruch kann sich nur gegen Bewerber richten, die nach § 32 GVG nicht hätten in die Vorschlagsliste aufgenommen werden dürfen oder nach § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Die Einspruchsfrist endet am 03.06.2023.
Im Auftrag