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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 8/2023
Amtsinformationen
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Bekanntmachung des Amtes Mecklenburgische Schweiz

Amt Mecklenburgische Schweiz

Der Amtsvorsteher

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Nach § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Vorschlagslisten zum Schöffenamt zu jedermanns Einsicht öffentlich aufzulegen.

Die Vorschlagslisten liegen vom 22.05.2023 bis 28.05.2023 zu den Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Schweiz, Von-Pentz-Allee 7 in 17166 Teterow, Zimmer 002 auf.

Di, Do, Fr.

08.30 - 12.00 Uhr

Di

14.00 - 18.00 Uhr

Do

14.00 - 16.00 Uhr

Gegen die Aufnahme von Bewerben in die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche nach Auflegung schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch gemäß § 37 GVG erhoben werden.

Der Einspruch kann sich nur gegen Bewerber richten, die nach § 32 GVG nicht hätten in die Vorschlagsliste aufgenommen werden dürfen oder nach § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Die Einspruchsfrist endet am 03.06.2023.

Im Auftrag

gez. Johannes Krings
Fachdienstleiter Ordnungsverwaltung