Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 860.200 EUR | 903.000 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.234.300 EUR | 1.288.400 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -107.300 EUR | -325.200 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 815.100 EUR | 856.300 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.155.600 EUR | 1.201.700 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -340.500 EUR | -345.400 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 49.900 EUR | 33.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 140.000 EUR | 77.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -90.100 EUR | -43.100 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 430.600 EUR | 542.400 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | 350 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 408 v. H. | 408 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 370 v. H. | 370 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,6920 (2023) und 4,6920 (2024) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 775.623 EUR | 450.423 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -191.504 EUR | -536.904 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.453.379 EUR | 1.092.379 EUR |
Thürkow, den 03.04.2023
B. Falkenau | Siegel |
Bürgermeister | |
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 30.03.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 430.600,00 EUR teilweise in Höhe von 144.100 EUR und für 2024 in Höhe von 542.400,00 EUR vollständig genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 24.04.2023, bis Freitag, den 05.05.2023,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 05.04.2023