Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde - Der Landrat des Landkreises Rostock - (nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen) folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.210.200 EUR | 809.100 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.372.000 EUR | 1.068.500 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -72.500 EUR | -200.200 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 843.700 EUR | 717.600 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.027.500 EUR | 932.300 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -183.800 EUR | -214.700 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 861.000 EUR | 348.500 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.081.400 EUR | 571.300 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -220.400 EUR | -222.800 EUR | ||
festgesetzt.
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[1]einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
| (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 100.000 EUR | 100.000 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 509.400 EUR | 680.800 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 325 v. H. | 325 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | 415 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt (2023) 0,7692 und (2024) 0,7692 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 351.543 EUR | 151.343 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -24.087 EUR | -238.787 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.515.281 EUR | 2.289.281 EUR | |
Dahmen, den 05.04.2023
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 29.03.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
| 1. | Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in Höhe von 100.000,00 EUR für 2023 und 100.000,00 EUR für 2024 vollständig genehmigt. |
| 2. | Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 509.400,00 EUR und 2024 in Höhe von 680.800,00 EUR vollständig genehmigt. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 24.04.2023, bis Freitag, den 05.05.2023,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 11.04.2023