Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Jördenstorf vom 18.01.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Genehmigung der genehmigungspflichtigen Bestandteile folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.300.600 EUR | 2.327.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 2.521.700 EUR | 2.362.200 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -89.000 EUR | 0 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | |||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 2.127.100 EUR | 2.116.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 2.422.500 EUR | 2.167.200 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -295.400 EUR | -50.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 394.400 EUR | 2.856.900 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 511.500 EUR | 4.130.900 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -117.100 EUR | -1.274.000 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung)
| wird festgesetzt auf | 0 EUR | 987.500 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 506.700 EUR | 3.701.300 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen | ||
| (Grundsteuer A) auf | 368 v. H. | 368 v. H. |
| b) für die Grundstücke |
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| (Grundsteuer B) auf | 438 v. H. | 438 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 390 v. H. | 390 v. H. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,5384 (2024) und 2,5384 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | ||
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.171.992 EUR | 1.171.992 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | ||
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -382.849 EUR | -433.749 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital | ||
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 3.314.977 EUR | 3.337.477 EUR |
Jördenstorf, den 09.04.2024
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 05.04.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
1. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 506.700 EUR in voller Höhe genehmigt.
Die Gemeinde hat zum Schluss eines Kalenderhalbjahres Bericht zu erstatten über die Inanspruchnahme des Kassenkredites und eine Liquiditätsplanung gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V für den Rest des Haushaltsjahres bzw. für das nachfolgende Halbjahr bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025 beizufügen.
2. Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025, hier der Höchstbetrag des Kassenkredits von 3.701.300 Euro und der Investitionskredit in Höhe von 987.500 Euro, werden bis zur Entscheidung über die Fördermittelgewährung für die Investition Neubau einer Kindertagesstätte inkl. eines Horts zurückgestellt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 22.04.2024, bis Freitag, den 10.05.2024,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 10.04.2024
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen