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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungen

Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Thürkow vom 27.02.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher EUR

auf EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

903.000

1.146.200

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.288.400

1.184.900

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-325.200

-6.400

2.

im Finanzhaushalt

von bisher EUR

auf EUR

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

856.300

1.043.500

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

1.201.700

1.089.800

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-345.400

-46.300

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

33.900

499.600

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

77.000

677.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-43.100

-177.400

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt

von bisher 0 EUR

auf 177.400 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher 542.400 EUR

auf 310.600 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)

von bisher 350 v.H.

auf 350 v. H

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

von bisher 408 v.H.

auf 408 v. H

2. Gewerbesteuer

von bisher 370 v.H.

auf 370 v. H

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt

statt bisher 4,6920 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

nunmehr 5,8203 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

450.423 EUR

auf voraussichtlich

1.071.915 EUR

2.

zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

-536.904 EUR

auf voraussichtlich

114.323 EUR

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

1.092.379 EUR

auf voraussichtlich

1.882.156 EUR

Thürkow, den 11.04.2024

B. Falkenau
Ort, Datum Siegel
Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 48 Abs. 1 S. 2 KV M-V i.V.m. § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 10.04.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

1. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 310.600 EUR vollständig genehmigt.

2. Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V i.V.m. § 17 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V wird der in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in voller Höhe von 177.400 EUR genehmigt.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

von Montag, den 22.04.2024, bis Freitag, den 10.05.2024,

an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

und Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Teterow, den 11.04.2024

gez. Zillmann
Leitende Verwaltungsbeamtin

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen