Aufgrund des § 45 i.V. § 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Thürkow vom 27.02.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 903.000 | 1.146.200 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.288.400 | 1.184.900 |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -325.200 | -6.400 |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 856.300 | 1.043.500 |
|
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 1.201.700 | 1.089.800 |
|
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -345.400 | -46.300 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 33.900 | 499.600 |
|
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 77.000 | 677.000 |
|
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -43.100 | -177.400 |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung)
| wird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 177.400 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 542.400 EUR | auf 310.600 EUR |
Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.
1. Grundsteuer
| a) für land- und forstwirtschaftlichen Flächen | ||
| (Grundsteuer A) | von bisher 350 v.H. | auf 350 v. H |
| b) für die Grundstücke | ||
| (Grundsteuer B) | von bisher 408 v.H. | auf 408 v. H |
| 2. Gewerbesteuer | von bisher 370 v.H. | auf 370 v. H |
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt
statt bisher 4,6920 Vollzeitäquivalente (VzÄ)
nunmehr 5,8203 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Nachrichtliche Angaben:
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
| von bisher | 450.423 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 1.071.915 EUR |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenzum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
| von bisher | -536.904 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 114.323 EUR |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | ||
|
| von bisher | 1.092.379 EUR |
|
| auf voraussichtlich | 1.882.156 EUR |
Thürkow, den 11.04.2024
Die nach § 48 Abs. 1 S. 2 KV M-V i.V.m. § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 10.04.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
1. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 310.600 EUR vollständig genehmigt.
2. Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V i.V.m. § 17 Abs. 3 GemHVO-Doppik M-V wird der in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen in voller Höhe von 177.400 EUR genehmigt.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 22.04.2024, bis Freitag, den 10.05.2024,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| und Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 11.04.2024
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen