Amt Mecklenburgische Schweiz
Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde
Auf der Grundlage des § 46 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG – MV) hat
Herr Benjamin Andre Richter
vom Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Warnkenhagen
gegenüber der Wahlleitung schriftlich erklärt, dass er den Sitz als Gemeindevertreter annimmt.
Damit stelle ich fest, dass Herr Benjamin Andre Richter auf den Sitz von Herrn Horst Stanislaus vom selben Wahlvorschlag nachrückt.
Herr Stanislaus hat mit Posteingang vom 25.03.2025 mitgeteilt, dass er auf sein Mandat als Gemeindevertreter in der Gemeindevertretung Warnkenhagen mit sofortiger Wirkung verzichtet.
Hinweis: Alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes können entsprechend der Anwendung des § 35 LKWG – MV innerhalb von 2 Woche nach der Bekanntmachung der Feststellung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Teterow, den 02.04.2025