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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Groß Roge für den Ortsteil Groß Roge im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Roge hat mit Beschluss vom 26.03.2026 die Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Groß Roge der Gemeinde Groß Roge im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Der Beschluss der Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Roge hat mit Beschluss vom 26.03.2026 den Planentwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Groß Roge in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt.

Mit der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Groß Roge wird das Ziel verfolgt, den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zutreffend darzustellen und die Abgrenzung des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB zu präzisieren. Es sollen keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden. Vielmehr werden solche Teilflächen einbezogen, deren bauliche und sonstige Bodennutzungen bereits bauakzessorischen Charakter besitzen und funktional den im straßennahen Bereich vorhandenen, maßstabsbildenden Hauptgebäuden zugeordnet sind.

Der räumliche Geltungsbereich ist in der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Groß Roge, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und der Begründung in der Frist vom

20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026

zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Mecklenburgische Schweiz unter https://www.amt-mecklenburgische-schweiz.de/bauleitplanung/ veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes im Amt Mecklenburgische Schweiz, von-Pentz-Allee 7, 17166 Teterow, Zimmer 005 während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag

geschlossen

Dienstag

08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

08:30 - 12:00 Uhr

Zusätzlich können telefonisch Termine vereinbart werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Für die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB durchgeführt. Die Aufforderung der vom Verfahren berührten Behörden zur Abgabe einer Stellungnahme wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 3 BauGB durchgeführt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 (1) Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. v. m. § 3 BauGB und dem DSG M-V.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Groß Roge, den 07.04.2026

Peter Dybowski
Bürgermeister 
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