Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
- Flurneuordnungsbehörde -
Az.: 32d/5433.31/52-062 NP
| Bodenordnungsverfahren: „Neu Panstorf" | |
| Gemeinde: | Stadt Malchin |
| Landkreis: | Mecklenburgische Seenplatte |
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen wird das Bodenordnungsverfahren „Neu Panstorf" mit folgender Feststellung abgeschlossen:
Die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan ist bewirkt.
Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Bodenordnungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Die Ausführung des Bodenordnungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters sind der Katasterbehörde übergeben worden.
Das Bodenordnungsverfahren ist daher gemäß § 149 FlurbG durch die Schlussfeststellung abzuschließen.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Stadt Malchin übernommen.
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Sitz Neubrandenburg, erhoben werden.
Neubrandenburg, den 04.04.2023
Im Auftrag