Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.203.300 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.455.000 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -95.100 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.063.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 1.240.300 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -176.400 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 514.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 637.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -122.100 EUR | ||
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 363.100 EUR |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v. H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 425 v. H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 390 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,41 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 45.271 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 161.495 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.921.664 EUR |
Groß Wüstenfelde, den 20.04.2023
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen des Haushaltes der Gemeinde Groß Wüstenfelde für das Haushaltsjahr 2023 sind am 18.04.2023 wie folgt bekanntgegeben worden:
Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung:
Gemäß § 53 Absatz 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 363.100 € vollständig genehmigt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, dem 08.05.2023, bis zum Freitag, dem 19.05.2023,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Mit freundlichen Grüßen