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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungen

Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorssow vom 08.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

813.200 EUR

818.800 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

980.600 EUR

1.118.800 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-88.800 EUR

-209.100 EUR

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

730.000 EUR

728.200 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von

835.800 EUR

954.500 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-105.800 EUR

-226.300 EUR

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

324.200 EUR

55.400 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

409.500 EUR

62.500 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-85.300 EUR

-7.100 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 634.300 EUR 622.800 EUR

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A) auf

350 v. H.

350 v. H.

b)

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

415 v. H.

415 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 (2024) und 0,7692 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

247.208 EUR

38.108 EUR

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-523.512 EUR

-749.812 EUR

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.187.540 EUR

920.540 EUR

Schorssow, den 16.04.2024
K. Petersen
Ort, Datum
Siegel
Bürgermeisterin

Hinweis:

Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 11.04.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

  1. Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 634.300 EUR wird teilgenehmigt in Höhe von 536.000 EUR.
  2. Der gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkredit für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 622.800 EUR wird teilgenehmigt in Höhe von 536.000 EUR.
  3. Die Gemeinde hat zum Schluss eines Kalenderhalbjahres Bericht zu erstatten über die Inanspruchnahme des Kassenkredites und eine Liquiditätsplanung gemäß § 43 Abs. 2 KV M-V für den Rest des Haushaltsjahres bzw. für das nachfolgende Halbjahr bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2026 beizufügen. Die monatliche Inanspruchnahme ist mit der in dem Zeitraum höchsten Inanspruchnahme des Kassenkredites unter Angabe des Tagesabschlussdatums zu berichten. Abweichungen zur Liquiditätsplanung laut Haushaltsplan des Haushaltes 2024 sind zahlenmäßig darzustellen und textlich zu erörtern.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme

von Montag, den 06.05.2024, bis Freitag, den 24.05.2024,

an den Sprechtagen

Dienstag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und

Freitag

von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Teterow, den 17.04.2024

gez. Zillmann
Leitende Verwaltungsbeamtin

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen