Aufgrund des § 45 i.V. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Schorssow vom 08.11.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde sowie nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | |||
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 813.200 EUR | 818.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 980.600 EUR | 1.118.800 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -88.800 EUR | -209.100 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf | |||
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 730.000 EUR | 728.200 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] von | 835.800 EUR | 954.500 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -105.800 EUR | -226.300 EUR |
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| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 324.200 EUR | 55.400 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 409.500 EUR | 62.500 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -85.300 EUR | -7.100 EUR |
festgesetzt.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 634.300 EUR 622.800 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen |
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| (Grundsteuer A) auf | 350 v. H. | 350 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke |
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| (Grundsteuer B) auf | 415 v. H. | 415 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | 380 v. H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,7692 (2024) und 0,7692 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
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| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 247.208 EUR | 38.108 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | -523.512 EUR | -749.812 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
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| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.187.540 EUR | 920.540 EUR |
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Schorssow, den 16.04.2024 | | K. Petersen |
Ort, Datum | Siegel | Bürgermeisterin |
Hinweis:
Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Rostock zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 11.04.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
von Montag, den 06.05.2024, bis Freitag, den 24.05.2024,
an den Sprechtagen
| Dienstag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und |
| Freitag | von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
in der Verwaltungsstelle Jördenstorf, Zimmer 109, öffentlich aus.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Teterow, den 17.04.2024
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen