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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzungen

Gemeinde Lelkendorf

-Der Bürgermeister-

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lelkendorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 09.04.2024 die folgende Hebesatzsatzung erlassen.

§ 1 Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde Lelkendorf erhebt

  1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuern nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und
  2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

355 v.H.

b. Grundsteuer B (für Grundstücke)

438 v.H.

2. Gewerbesteuer

390 v.H.

§ 3 Geltungsdauer

Die in § 2 festgesetzten Hebesätze gelten für das Kalenderjahr 2024 und Folgejahre.

§ 4 Inkrafttreten

Die Hebesatzsatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Lelkendorf,
Bargholz
Bürgermeister