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Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher als Vollstreckungsbehörde - Amtskasse -

Der Amtsvorsteher als Vollstreckungsbehörde

- Amtskasse -

Öffentliche Zustellung (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz)

Diese Benachrichtigung wurde im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz Nr. 9/25 am 03.05.2025 öffentlich bekanntgemacht.

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:

Herr Jaswant Singh

21 Rue de Comte Geraud

01213 Onex

Schweiz

Datum,

Aktenzeichen

Prozessgegenstand der Dokumente:

09.04.2025

2024040700250

öffentlich-rechtliche Mahnung Umlage WaBo

09.04.2025

2025010200012

öffentlich-rechtliche Mahnung Grundsteuer B

Einsicht der Dokumente:

Die Dokumente können durch den Empfänger bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eingesehen werden

Anschrift:

Kontakt:

Amt Mecklenburgische Schweiz

Ansprechpartnerin: Frau Harm

Verwaltungsstelle Jördenstorf

Telefon-Nr. +49 (0) 39977/351-66

Neue Str. 1

17168 Jördenstorf

E-Mail-Adresse: gudrun.harm@amt-ms.de

Um diese Dokumente einzusehen, wenden Sie sich bitte bis zum 06. Juni 2025 an die Ansprechpartnerin.

Begründung:

Die Zustellung der oben genannten Dokumente an den vorbezeichneten Zustellungsadressaten erfolgt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VWZG) sowie durch öffentliche Bekanntmachung aus folgendem Grund:

Eine Zustellung an die ausländische Anschrift war nicht möglich.

Rechtlicher Hinweis:

Durch die Zustellung der Dokumente durch öffentliche Bekanntmachungen können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 VWZG).

Im Auftrag

Harm
Kassenverwalterin