Der Amtsvorsteher als Vollstreckungsbehörde
- Amtskasse -
Diese Benachrichtigung wurde im Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz Nr. 9/25 am 03.05.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Name und letzte bekannte Anschrift des Zustellungsadressaten:
Herr Jaswant Singh
21 Rue de Comte Geraud
01213 Onex
Schweiz
| Datum, | Aktenzeichen | Prozessgegenstand der Dokumente: |
| 09.04.2025 | 2024040700250 | öffentlich-rechtliche Mahnung Umlage WaBo |
| 09.04.2025 | 2025010200012 | öffentlich-rechtliche Mahnung Grundsteuer B |
Einsicht der Dokumente:
Die Dokumente können durch den Empfänger bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eingesehen werden
| Anschrift: | Kontakt: |
| Amt Mecklenburgische Schweiz | Ansprechpartnerin: Frau Harm |
| Verwaltungsstelle Jördenstorf | Telefon-Nr. +49 (0) 39977/351-66 |
| Neue Str. 1 17168 Jördenstorf | E-Mail-Adresse: gudrun.harm@amt-ms.de |
Um diese Dokumente einzusehen, wenden Sie sich bitte bis zum 06. Juni 2025 an die Ansprechpartnerin.
Begründung:
Die Zustellung der oben genannten Dokumente an den vorbezeichneten Zustellungsadressaten erfolgt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VWZG) sowie durch öffentliche Bekanntmachung aus folgendem Grund:
Eine Zustellung an die ausländische Anschrift war nicht möglich.
Rechtlicher Hinweis:
Durch die Zustellung der Dokumente durch öffentliche Bekanntmachungen können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 VWZG).
Im Auftrag