Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Kommunalverwaltung werden in vielen Bereichen der Verwaltung eingesetzt, unter anderem im Bürgerservice, im Fachbereich Finanzen, in den Bereichen Bau, Ordnung und Brandschutz sowie in den Bereichen Personal und IT-Service. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die Bearbeitung von Rechtsverstößen und das Erstellen von Bescheiden, die Bearbeitung von Anträgen von Bürger/innen und vieles mehr.
Die 3-jährige Ausbildung besteht aus praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitten (duales System). In der berufspraktischen Ausbildung, die in den Fachbereichen des Amtes Neverin zu absolvieren ist, werden Einblicke in die Verwaltungsorganisation und Verwaltungsabläufe gegeben.
Die schulische Ausbildung findet am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Greifswald im Blockunterricht statt. Neben den allgemeinbildenden Fächern werden dort die berufsspezifischen Fächer unterrichtet, wie u. a.:
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Personalwesen
Allgemeines Verwaltungsrecht
Rechtsanwendungen
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe sowie
Informations- und Kommunikationsdienste
Ergänzt werden die praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitte durch den praxisbezogenen Unterricht am Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern in Waren (Müritz).
Mittlere Reife mit guten Leistungen in Deutsch, Mathematik und Sozialkunde
Gesundheitliche und persönliche Eignung
Soziale Kompetenzen wie Kontaktfreudigkeit und Zuverlässigkeit
Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
Motivation und Engagement
Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeiten
Gute PC-Kenntnisse und der Umgang mit Word und Excel sowie
Interesse an der Arbeit mit Gesetzen
Das Amt Neverin bietet eine praxisorientierte Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten und die Einbindung in unser junges Team. Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Es beträgt derzeit (Stand 09/2023) monatlich im
| 1. Ausbildungsjahr | – | 1.218,26 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr | – | 1.268,20 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr | – | 1.314,02 Euro |
Zusätzlich bieten wir:
gute Übernahmechancen bei einer erfolgreich beendeten Ausbildung
Jahressonderzahlung und vermögenswirksamen Leistungen
30 Tage Urlaub + 5 Tage Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung
ein Lernmittelzuschuss pro Ausbildungsjahr von 50 €
eine Prämie in Höhe von 400 € brutto für das Bestehen der Prüfung
Darüber hinaus bietet Ihnen das Amt Neverin:
Bezuschussung von Fahrtkosten und Lernmaterialien
persönlichen Laptop für die Zeit der Ausbildung
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, ausführlicher Lebenslauf, Zeugnisse) schriftlich bis zum 06.11.2023, 12:00 Uhr an:
Amt Neverin, Sachgebiet Personal, Dorfstraße 36, 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere SubmitBox (datenschutzkonforme Übertragung) ein.
Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren bzw. weitere Informationen zum Ausbildungsberuf haben, wenden Sie sich gern an Frau Otte (Tel.: 039608 251 23 oder per Mail an y.otte@amtneverin.de).
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehenden Kosten nicht vom Amt Neverin übernommen werden. Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der/die Bewerber/in einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegt.
Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Neverin, 28.09.2023