Im Amt Neverin wird zum Ausbildungsbeginn 01.09.2025
gesucht.
Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Kommunalverwaltung werden in vielen Bereichen der Verwaltung eingesetzt, unter anderem im Bürgerservice, im Fachbereich Finanzen, in den Bereichen Bau, Ordnung und Brandschutz sowie in den Bereichen Personal und IT-Service. Das Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die Bearbeitung von Rechtsverstößen und das Erstellen von Bescheiden, die Bearbeitung von Anträgen von Bürger/innen und vieles mehr.
Die 3-jährige Ausbildung besteht aus praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitten (duales System). In der berufspraktischen Ausbildung, die in den Fachbereichen des Amtes Neverin zu absolvieren ist, werden Einblicke in die Verwaltungsorganisation und Verwaltungsabläufe gegeben.
Die schulische Ausbildung findet am Regionalen Beruflichen Bildungszentrum Greifswald im Blockunterricht statt. Neben den allgemeinbildenden Fächern werden dort die berufsspezifischen Fächer unterrichtet, wie u. a.:
Ergänzt werden die praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitte durch den praxisbezogenen Unterricht am Kommunalen Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern in Waren (Müritz).
Das Amt Neverin bietet eine praxisorientierte Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten und die Einbindung in unser junges Team. Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Es beträgt derzeit (Stand 09/2024) monatlich im
| 1. Ausbildungsjahr – 1.218,26 Euro |
| 2. Ausbildungsjahr – 1.268,20 Euro |
| 3. Ausbildungsjahr – 1.314,02 Euro |
Darüber hinaus bietet Ihnen das Amt Neverin:
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, ausführlicher Lebenslauf, Zeugnisse) schriftlich bis zum 27.12.2024, 12:00 Uhr an:
Amt Neverin, Sachgebiet Personal, Dorfstraße 36, 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere SubmitBox (datenschutzkonforme Übertragung) ein.
Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsverfahren bzw. weitere Informationen zum Ausbildungsberuf haben, wenden Sie sich gern an Frau Otte (Tel.: 039608 251 23 oder per Mail an (y.otte@amtneverin.de).
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehenden Kosten nicht vom Amt Neverin übernommen werden. Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der/die Bewerber/in einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegt.
Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Neverin, 04.11.2024