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Neverin INFO
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Brunn sucht zum 01.03.2025 einen

Gemeindearbeiter (m/w/d)

Diese Stelle ist unbefristet.

Die Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.

Vergütung: angelehnt an den TVöD

Der Arbeitsort ist die Gemeinde Brunn mit den Ortsteilen Dahlen, Ganzkow und Roggenhagen.

Die Bewerber sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:

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Führerschein Klasse BE, C (alternativ DDR-Führerschein mind. Klasse B)

-

Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt

-

Selbstständiges Arbeiten sowie handwerkliches Geschick sind von Vorteil

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Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit im Sommer und Winter (auch Bereitschaftsdienst)

Ihre Aufgaben im gesamten Gemeindegebiet sind:

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Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit

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Pflege der öffentlichen Grün- und Parkanlagen

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Pflege und Wartung von Spiel- und Sportplätzen

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Kontrolle der Straßenbeleuchtung, Teiche, Regeneinläufen usw.

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Reparatur- und Hausmeistertätigkeiten

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Pflege, Wartung, Reparatur und Bedienung der Gemeindetechnik

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Winterdienst

Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29.12.2024 12 Uhr wie folgt ein:

Gemeinde Brunn, über Amt Neverin, FB Personal, Dorfstraße 36, 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere SubmitBox (datenschutz-konforme Übertragung) ein.

Schenk
Bürgermeister

Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurück-gesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.

Datenschutz: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zweckgebunden erhoben, verarbeitet und gespeichert werden (Artikel Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V). Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.