Die Gemeinde Brunn sucht zum 01.03.2025 einen
Diese Stelle ist unbefristet.
Die Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden.
Vergütung: angelehnt an den TVöD
Der Arbeitsort ist die Gemeinde Brunn mit den Ortsteilen Dahlen, Ganzkow und Roggenhagen.
Die Bewerber sollen folgende Voraussetzungen erfüllen: | |
| - | Führerschein Klasse BE, C (alternativ DDR-Führerschein mind. Klasse B) |
| - | Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt |
| - | Selbstständiges Arbeiten sowie handwerkliches Geschick sind von Vorteil |
| - | Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit im Sommer und Winter (auch Bereitschaftsdienst) |
Ihre Aufgaben im gesamten Gemeindegebiet sind: | |
| - | Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit |
| - | Pflege der öffentlichen Grün- und Parkanlagen |
| - | Pflege und Wartung von Spiel- und Sportplätzen |
| - | Kontrolle der Straßenbeleuchtung, Teiche, Regeneinläufen usw. |
| - | Reparatur- und Hausmeistertätigkeiten |
| - | Pflege, Wartung, Reparatur und Bedienung der Gemeindetechnik |
| - | Winterdienst |
Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29.12.2024 12 Uhr wie folgt ein:
Gemeinde Brunn, über Amt Neverin, FB Personal, Dorfstraße 36, 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere SubmitBox (datenschutz-konforme Übertragung) ein.
Bewerbungs- und Fahrtkosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurück-gesandt, wenn der Bewerbung ein adressierter und frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle nicht zurückgesandten oder abgeholten Bewerbungen werden nach Ablauf von 4 Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist vernichtet.
Datenschutz: Mit der Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zweckgebunden erhoben, verarbeitet und gespeichert werden (Artikel Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V). Das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.