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Neverin INFO
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Hecken- und Sträucherschnitte – Ihr Amt Neverin bittet um Unterstützung

Liebe Bürger und Bürgerinnen,

immer wieder ragen Hecken und Zweige in den öffentlichen Verkehrsraum. Auch Feldsteine und andere künstliche Hindernisse zur Abgrenzung Ihrer Grundstücke, können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden. Dies führt auf Gehwegen und Straßen oftmals zu gefährlichen Sichtbehinderungen oder Verkehrsraumeinengungen. Wir bitten daher alle Grundstücksbesitzer ihre Hecken, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden, dass Äste, Zweige nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straßen oder der Gehwege hineinragen. Weiterhin bitten wir um die Entfernung jeglicher Hindernisse – Steine, Poller, Pflöcke, Pfähle etc. – aus dem Bereich des Straßenkörpers.

Was bedeutet dies?

  • Hecken und Sträucher entlang der Grundstücksgrenze dürfen nur bis zu dieser Begrenzung (meist identisch mit dem Gartenzaun/-mauer) reichen. Hecken dürfen maximal 10 cm in den Gehweg- bzw. Straßenbereich hineinwachsen und kein Verkehrszeichen verdecken.
  • Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,50 m und über der Fahrbahn ein Freiraum von 4,50 m vorhanden sein.
  • Der Bereich der Straße einschließlich Seitenstreifen, Bankett, Entwässerungsanlagen – sind freizuhalten.
  • Bitte beachten Sie die tatsächlichen Grundstücksgrenzen, als Nachbarn zum öffentlichen Bereich.

Sollten Behinderungen durch Pflanzenüberwuchs von Ihrem Grundstück ausgehen, bitten wir um die zeitnahe Entfernung. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme, die Sträucher nicht auf die Straße bzw. den Gehweg wachsen zu lassen. Bedenken Sie bitte auch, dass eventuelle Schadensersatzansprüche bei Unfällen entstehen können.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es nach § 39 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) verboten Bäume, Knicks, Hecken und anderes Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf sonstige Weise zu beseitigen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist immer erlaubt. Lichtraumprofilschnitte zur Sicherung der Verkehrssicherheit sind jederzeit zulässig.

Nutzen Sie den Zeitraum 01.10. - 28.02. eines Jahres aus, um Ihre Hecken und Sträucher noch einmal „großzügig“ zu schneiden und alle Hindernisse zu entfernen.

Bei Fragen oder Hinweisen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Amtsverwaltung jederzeit zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Amt Neverin