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Neverin INFO
Ausgabe 2/2023
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Ausschreibung stellv. Schiedsstelle

Der Gang vor Gericht ist nicht leicht. Oft können rechtliche Streitigkeiten bereits vor Klageerhebung zu einer gütlichen Einigung geführt werden. Hierbei können ehrenamtliche Schiedspersonen helfen. Schiedspersonen sind als Schlichter tätig. Sie vermittelt neutral zwischen den Parteien. Ihre Aufgabe ist nicht das Richten, sondern eine außergerichtliche Schlichtung des Streits herbeizuführen. So geht es beispielsweise in Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht ausschließlich darum, eine konkret strittige Frage zu lösen, sondern den künftigen Umgang miteinander wieder erträglich zu machen. Unterschiedliche Interessen können auf diese Weise in Einklang gebracht werden. Verhärtete Fronten können aufgebrochen und konstruktive Lösungen gefunden werden.

Bewerbung um das Amt der stellvertretenden Schiedsperson

Das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Neverin ist nach Ablauf der aktuellen Amtszeit ab dem 12.07.2023 neu zu besetzen.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Amtsausschuss des Amtes Neverin für eine Amtsdauer von 5 Jahren. Nach der Wahl beruft der Direktor des Amtsgerichts die Schiedsperson. Gem. § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet sein.

Zur Schiedsperson darf nicht gewählt werden:

  • wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde;

  • eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;

  • eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist;

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer

  • bei Beginn der Amtsperiode nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat;

  • nicht im Bereich des Amtes wohnt.

Bürger, die Interesse an der Arbeit als Schiedsperson haben, können Ihre Bewerbung bis zum 28.04.2023 unter Angabe folgender Daten an das Amt Neverin, Fachbereich Zentrale Dienste, Frau Wiedemann, Dorfstraße 36, 17036 Neverin senden:

• Name (Geburtsname), Vorname;

• Geburtsort;

• Beruf;

• Geburtsdatum;

• jetzige Tätigkeit;

• Anschrift;

• Telefonnummer