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Neverin INFO
Ausgabe 2/2024
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen M-V 2024

Einreichefrist endet am 26.03.2024, 16:00 Uhr

Die nächsten Wahlen der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister finden gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahl zum Kreistag der Mecklenburgischen Seenplatte am 9. Juni 2024 stattfinden. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter richtet sich gemäß § 60 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) nach der Einwohnerzahl.

Die kommunalen Vertretungen werden aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die er kumulieren oder panaschieren kann, das heißt die drei Stimmen können einer Person gegeben oder auf zwei oder drei Personen eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden. Wahlberechtigt sind gemäß § 4 Abs. 2 LKWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Unionsbürger,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder

  • sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben und

  • nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten,

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und

  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder

  • sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten (Ausschließungsgründe ergeben sich aus § 6 Abs. 2 LKWG M-V).

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Formblätter zu verwenden, die u. a. von der Gemeindewahlbehörde des Amtes Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin, während der Sprechzeiten im Fachbereich Zentrale Dienste, Zimmer 28, ausgegeben oder auf Anforderung kostenlos zugesandt werden. Ebenso sind die amtlichen Formblätter auf folgender Internetseite der Landeswahlleitung https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/ zu finden.

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie auf unserer Website unter Rubrik Wahlen und Abstimmungen. Die Wahlleitung obliegt Herrn Nils Alexander (Gemeindewahlleiter). Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses. Erreichbar ist die Gemeindewahlbehörde unter der E-Mail-Adresse: n.alexander@amtneverin.de oder per Telefon: 039608 25118.

Nils Alexander
Amt Neverin