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Neverin INFO
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Neuenkirchen

Die Gemeinde Neuenkirchen hat in ihrer Sitzung am 20.01.2025 die o. g. Satzung beschlossen.

Die Satzung liegt zur Einsichtnahme innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung während der Öffnungszeiten im Amt Neverin im Zimmer 21 öffentlich aus.

Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt auf der Homepage des Amtes Neverin unter der Rubrik: Gemeinden Gemeinde Neuenkirchen Satzungen Finanzen.

Fachbereich Finanzen