Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Churchill - de Adelige mit de Zigarr
Nächster Artikel: Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Blankenhof
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Neuenkirchen
Die Gemeinde Neuenkirchen hat in ihrer Sitzung am 20.01.2025 die o. g. Satzung beschlossen.
Die Satzung liegt zur Einsichtnahme innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung während der Öffnungszeiten im Amt Neverin im Zimmer 21 öffentlich aus.
Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt auf der Homepage des Amtes Neverin unter der Rubrik: Gemeinden Gemeinde Neuenkirchen Satzungen Finanzen.
Fachbereich Finanzen