Titel Logo
Neverin INFO
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Na-turschutzausführungsgesetz M-V Kartierung von Brut- und Potentialbäumen für die Art Eremit in Gebieten gemeinschaftlicher B

Kartierung von Brut- und Potentialbäumen für die Art Eremit in Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte als zustän-dige Fachbehörde nach § 5 Nr.3 NatSchAG M-V informiert darüber, dass die Kartierung von Brut- und Potenzialbäumen der baumbewohnenden Käferart Eremit (Osmoderma eremita) - nach Anhang II der FFH-Richtlinie und Anlage 4 Natura 2000 LVO M-V - in dem Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2346-301 Neuenkirchener Wald und Neveriner Wald in Auftrag gegeben wurde.

Zu kartierende Bereiche des GGB DE 2346-301 „Neuenkirchener und Neveriner Wald“

Ziel der Kartierungen ist die Ermittlung des aktuellen Erhaltungszustandes der Eremitenvorkommen des GGB in einem Fachbeitrag. Die Kartierungen werden bis einschließlich August 2026 durchgeführt. Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden dürfen zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nach § 9 NatSchAG M-V Grundstücke, mit Ausnahme von Wohngebäuden, betreten. Die kartierenden Personen werden ein vom StALU MS ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen.

Das StALU MS bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer die Arbeiten zu unterstützen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU MS in Neubrandenburg.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden

Dezernat 40 – Management Natura 2000

Anja Schlundt

Neustrelitzer Straße 120

17033 Neubrandenburg

Bodo Heise
Abteilungsleiter Naturschutz, Wasser und Boden