Entwicklung und Anregung von Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Situation von Frauen im Amt Neverin
Prüfung von Vorhaben und Beschlussvorlagen der Amtsverwaltung, unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Männern und Frauen
Beitragen zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen
Kontaktpflege sowie Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen
Durchführung von Informationsveranstaltungen und Erstellung eines jährlichen Berichts im Rahmen Ihrer Tätigkeit
Die Gleichstellungsbeauftragte wird im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig beteiligt, dass ihre Initiative, Vorschläge, Bedenken und Stellungnahmen berücksichtigt werden können.
einem hohen Maß an Eigeninitiative, Flexibilität, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen
ausgeprägter Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeit
wünschenswert sind bereits vorhandene Erfahrungen bzw. Kenntnisse auf den Gebieten des Arbeits-, Familien- und Sozialrecht
Nach § 9 der Hauptsatzung des Amtes Neverin erhält die Gleichstellungsbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 €.
Ihre Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf richten Sie bitte bis 28.04.2023 an das Amt Neverin, Herrn Alexander, Dorfstraße 36, 17039 Neverin. Sie können Ihre Bewerbung auch gern online über unsere Submitbox (datenschutzkonforme Übertragung) einreichen.
Anfallende Kosten für die Bewerbung werden nicht übernommen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsleiter Zentrale Dienste, Herrn Alexander (Tel.: 039608 251 18 oder per Mail an n.alexander@amtneverin.de).