Die Meldebehörde des Amtes Neverin weist darauf hin, dass nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) jede Person die Möglichkeit hat, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben.
Sofern Widerspruch erhoben wurde, gilt dieser bis auf Widerruf!
Der Widerspruch kann beim Amt Neverin, Bürgerservice, Dorfstraße 36 in 17039 Neverin eingelegt werden. Anträge werden auf Anforderung auch zugesendet. Bei einem verspätet eingereichten Widerspruch kann es zu Überschneidungen kommen.
Bürgerservice
Amt Neverin