Ab dem 01.01.2025 gewährt die Gemeinde Brunn ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 200 € für neugeborene Kinder. Anspruchsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten, sofern die Kindesmutter mindestens sechs Monate vor der Geburt mit Hauptwohnsitz in Brunn gemeldet war.
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Leistung und muss schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist im Bürgerservice des Amtes Neverin erhältlich und kann bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice oder der Homepage des Amtes Neverin (https://amtneverin.de/unsere-gemeinden/gemeinde-brunn/bekanntmachungen).