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Neverin INFO
Ausgabe 4/2023
Freiwillige Feuerwehren im Amtsbereich
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Ausschreibung des Amt Neverin

Amt Neverin

Der Amtsvorsteher

Ausschreibung

Das Amt Neverin schreibt zum 01.07.2023 die Funktion

Amtsjugendfeuerwehrwart/in im Ehrenamt

und

Stellv. Amtsjugendfeuerwehrwart/in im Ehrenamt

aus.

Aufgrund des Rücktritts des Amtsjugendfeuerwehrwartes und seines Stellvertreters zum 30.04.2023, sind beide Funktionen neu zu besetzen.

Die Aufgaben umfassen:
  • • Organisation von Projekten und Veranstaltungen in Abstimmung mit dem Amt

  • • die Jugendarbeit vor Ort und auf Amtsebene voranzutreiben

  • • eine gute Zusammenarbeit und Unterstützung der Ortsjugendfeuerwehren

  • • die Kommunikation zwischen den Ortsjugendfeuerwehrwarten, den Kinderfeuerwehrbetreuern, der Amtswehrführung und dem Amt zu führen

  • • die Außenvertretung der Amtsjugendfeuerwehren auf Kreisebene

  • Koordination Jahresstatistik der Jugendfeuerwehren

Profil:
  • Spaß an der Jugendarbeit

  • gute Ideen, welche die Jugendarbeit auf Amtsebene vorantreiben

  • keine Hemmungen vor größeren Gruppen zu sprechen und Repräsentationsaufgaben zu übernehmen

  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Prozesse aktiv mitzugestalten

Voraussetzungen sind:
  • persönliche und fachliche Eignung für das Amt

  • aktives Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr im Amtsbereich

  • eine abgeschlossene Grundausbildung und den Lehrgang zum „Truppführer"

  • die Bereitschaft, alle erforderlichen Lehrgänge und Qualifikationen zeitnah zu erwerben

  • Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit

  • Organisationsvermögen und Kreativität

Die Wahlperiode beträgt 6 Jahre.

Der/die Amtsjugendfeuerwart/in erhält eine angemessene Aufwandsentschädigung (in Höhe von zurzeit 75 Euro/monatlich, Stellv. 50 €/monatlich) für seine/ihre ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung - FwEntshVO M-V) vom 28. November 2013.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, den 26.05.2023, 12 Uhr beim

Amtsvorsteher des Amtes Neverin

Fachbereich Bau und Ordnung

Dorfstraße 36

17039 Neverin

einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind im Amt Neverin erhältlich.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Jugendfeuerwehrwarten der amtsangehörigen Feuerwehren unterzeichnet sein.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Bau und Ordnung, Frau Meßmann, unter der Rufnummer 039608 25124, gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsvorsteher
i. V. Niewelt
LVB