Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rossow
| Datum: | Dienstag, den 12.05.2026 |
| Uhrzeit: | 18:00 Uhr |
| Ort: | Gemeindehaus Rossow |
| Hofstraße 1, 17039 Staven OT Rossow |
werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rossow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 17:30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden.
Das Eigentum ist durch aktuelle Grundbuchauszüge nachzuweisen.
| TOP 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung |
| TOP 2 | Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3 | Wahl eines Versammlungsleiters und Protokollführer |
| TOP 4 | Wahl des Vorstandes (Funktionen der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, Stellvertretung, Schriftführung und Kassenverwaltung) |
| TOP 5 | Beschluss der Satzung |
| TOP 6 | Anträge/Verschiedenes |
| TOP 7 | Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Juristische Personen oder Personengesellschaften, Miteigentümer und Gesamthandeigentümer können sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen. Auskünfte zu den bejagbaren Grundflächen erhalten Sie von Frau Greeck unter 039608/25127 oder unter t.greeck@amtneverin.de.
Neverin, den 10. April 2026