Titel Logo
Neverin INFO
Ausgabe 4/2026
Wir gratulieren
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Gratulation

Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich, wenn ihr Alters- oder Ehejubiläum im Amtsblatt erwähnt wird. Dabei werden jedoch personenbezogene Daten veröffentlicht. Nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist eine solche Veröffentlichung nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person möglich.

Aus diesem Grund werden seit November 2025 keine Alters- und Ehejubiläen mehr im Amtsblatt veröffentlicht.

Da sich viele Bürgerinnen und Bürger gewünscht haben, dass Jubiläen künftig wieder im Amtsblatt erscheinen, haben wir eine Lösung gefunden, die den Datenschutz berücksichtigt und gleichzeitig diesen Wunsch ermöglicht.

Künftig wird das Amt die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig vor einem entsprechenden Jubiläum anschreiben und um ihre Einwilligung zur Veröffentlichung bitten. So haben Sie genügend Zeit zu entscheiden, ob Ihr Jubiläum im Amtsblatt genannt werden soll.

Die Einwilligung gilt jeweils nur für das betreffende Jubiläum und ausschließlich für die Veröffentlichung im Amtsblatt.

Alexander Diekow
Leitender Verwaltungsbeamter