Titel Logo
Neverin INFO
Ausgabe 6/2023
Mitteilungen der Amtsverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amt Neverin sucht eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte

Kontaktfreudig, selbstständig, einfühlsam und durchsetzungsstark: Diese Eigenschaften sollte die neue Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Neverin mitbringen, um den ehrenamtlichen Posten mit Leben zu füllen.

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten verfolgt das Ziel, zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen. Aufgrund der Vielfältigkeit gleichstellungsrelevanter Themen besitzt die Gleichstellungsbeauftragte ein sogenanntes Aufgabenfindungsrecht und ist zudem in ihrer Funktion weisungsfrei. Sie entscheidet damit vollkommen selbstständig und unabhängig, welche Aufgaben sie übernimmt und auch in welchem Umfang sie diese umsetzt.

Sie agiert einerseits behördenintern, indem sie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vertrauliche Ansprechpartnerin ist. In personelle und organisatorische Verwaltungsangelegenheiten des Amtes Neverin wird sie mit eingebunden und kann darüber hinaus an Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse teilnehmen. Im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches hat sie hier ein automatisches Rederecht.

Weiterhin agiert die Gleichstellungsbeauftragte auch extern. Sie bringt sich in regionale Netzwerke ein und arbeitet mit verschiedenen Vereinen, Verbänden und Organisationen der Region zusammen, um Veranstaltungen zu gleichstellungsspezifischen Belangen zu organisieren und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Einwohnerinnen und Einwohner, die sich aufgrund ihres Geschlechts beispielsweise am Arbeitsplatz, bei der Arbeitssuche benachteiligt fühlen oder Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf suchen (z. B. Elternzeit, Arbeitszeit, Pflegezeit, Kinderbetreuung), können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

Zur Umsetzung ihrer Arbeit erhält die Gleichstellungsbeauftragte eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50,00 € sowie ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Gremiensitzungen.

Sie sind eine engagierte, selbstbestimmte Frau mit Verhandlungsgeschick, die sich für frauen-/gleichstellungspolitische Themen interessiert? Sie suchen eine abwechslungsreiche, sinnstiftende Tätigkeit, die einerseits den Menschen in ihrem Umfeld hilft und andererseits Sie auch in Ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung voranbringt? Dann bietet sich mit diesem Ehrenamt die optimale Chance für Sie!

Bei Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit oder Rückfragen setzen Sie sich gern mit dem Amt Neverin, Herrn Alexander unter der Telefonnummer 039608 251 18 in Verbindung und senden bis zum 04.08.2023 Ihre aussagekräftigen Unterlagen an folgende Anschrift: Amt Neverin, Herrn Alexander, Dorfstraße 36, 17039 Neverin

Anja Bugenhagen
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte