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Neverin INFO
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Genehmigung 2. Änd FNP

Gemeinde Staven

Der Bürgermeister

Bekanntmachung über die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Reitanlage in Rossow“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Reitanlage Rossow“ festgestellt.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,7 ha. Der Standort liegt am Südrand von Rossow östlich der Kreisstraße MSE73.

Mit Schreiben des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als höhere Verwaltungsbehörde vom 29.05.2024 (Aktenzeichen: 1571/2024-502) wurde die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Staven im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Reitanlage in Rossow“ nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Blankenhof im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Reitanlage in Rossow kann mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den Räumen des Amtes Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin, während der Dienststunden eingesehen werden.

dienstags

von 08:00 - 17:30 Uhr

mittwochs

von 08:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

von 08:00 - 16:30 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Einsichtnahme ebenfalls über die Homepage des Amtes Neverin unter https://amtneverin.de/unsere-gemeinden/gemeinde-staven/satzungen möglich. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft erteilt.

Des Weiteren kann die Einsichtnahme auch über ein zentrales Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgen. Der Zugang erfolgt über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de

Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Es wird ebenfalls auf § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) hingewiesen. Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereichs