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Neverin INFO
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachnung Auslegung Entwurf

Bekanntmachung der Gemeinde Trollenhagen

Der Bürgermeister

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trollenhagen im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld" der Gemeinde Trollenhagen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trollenhagen im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld" nach § 3 Absatz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trollenhagen mit Stand April 2024 gebilligt und bestimmt, dass die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt wird.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trollenhagen befindet sich circa 85 m vom nördlichen Stadtrand Neubrandenburgs östlich der Landesstraße L 35. Das bestehende Gewerbegebiet grenzt an die Hellfelder Straße und ist ansonsten von Ackerfläche und Brache umgeben. Das ca. 1,5 ha große Gebiet umfasst weiterhin zwei Teilbereiche nordwestlich der Hellfelder Straße. Die Planbereiche befinden sich östlich der Landesstraße L35 und beinhaltet Teile des Gewerbegebietes und erweitert dieses. Gegenstand der 4. Änderung ist die Übernahme der Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld“ der aus zwei Teilbereichen (südlicher und nördlicher Teil) besteht.

Der Geltungsbereich 1 wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:

durch Ackerflächen (Flur 3 Flurstück 110/112),

im Osten:

durch Gewerbegebiet (Flur 3 Flurstücke 110/110 und 113)

im Süden:

durch die Hellfelder Straße und Gewerbegebiet (Flur 3 Flurstücke 110/16, 110/76, 110/78, 110/100 und 110/103) und

im Westen:

durch die Landesstraße L35 (Flur 2 Flurstück 1).

Der Geltungsbereich 2 wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:

durch Brachfläche zum Teil mit Gehölzen und Ackerflächen (Flurstück 110/107),

im Osten:

durch Hellfelder Straße (Flurstück 32/5)

im Süden:

durch Gewerbegebiet (Flurstücke 110/18 und 110/19) und

im Westen:

durch Ackerfläche (Flurstück 110/1).

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das im folgenden Kartenausschnitt dargestellte Gebiet:

Gemäß § 3 Absatz 2 sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach Satz 1 sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Die Öffentlichkeit wird somit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trollenhagen mit Stand April 2024 wird dazu mit der Begründung, inklusive Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen in der Veröffentlichungsfrist vom

08.07.2024 bis 09.08.2024

gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB über ein zentrales Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Der Zugang erfolgt über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB veröffentlicht die Gemeinde die Planunterlagen in der Zeit vom

08.07.2024 bis 09.08.2024

zusätzlich auf der Homepage des Amtes Neverin unter https://amtneverin.de/unsere-gemeinden/gemeinde-trollenhagen/bekanntmachungen.

Des Weiteren können die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit vom

08.07.2024 bis 09.08.2024

im Amt Neverin, Fachbereich Bau und Ordnung, Dorfstraße 36, 17039 Neverin während folgender Zeiten eingesehen werden:

dienstags

von 08:00 - 17:30 Uhr

mittwochs

von 08:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

von 08:00 - 16:30 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 19.02.2024

Es ist ein Artenschutzfachbeitrag zu erstellen. Im Plangeltungsbereich ist ein Bodendenkmal bekannt.

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

BESTANDSAUFNAHME

Schutzgut Mensch

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand von Neubrandenburg. Westlich verläuft die Landstraße 35, östlich die Hellfelder Straße. Zwischen den beiden Teilbereichen Süd und Nord liegen Gewerbeflächen. Südöstlich der Hellfelder Straße befinden sich Kleingärten und Solaranlagen. Nördlich und westlich der beiden Planteilgebiete befinden sich intensiv bewirtschaftete Ackerflächen. Aufgrund des Verkehrsgeschehens sowie der umgebenden Gewerbebetriebe ist von erhöhten Immissionen auszugehen. Diese Beeinträchtigungen und fehlende Erschließungswege verleihen der Planfläche eine geringe Erholungsfunktion.

Schutzgut Flora:

Teilbereich Süd wird fast ausschließlich von einer Ackerfläche dominiert.

In Teilbereich Nord nimmt eine ruderale Staudenflur frischer bis trockener Mineralstandorte den größten Flächenanteil ein. Im nördlichen-nordöstlichen Teil verläuft ein Ackerstreifen. An der Hellfelder Straße befindet sich eine Gehölzgruppe. Auf der ruderalen Staudenflur gibt es Gehölzaufwuchs.

Schutzgut Fauna:

Im Geltungsbereich des Vorhabens befinden sich zum überwiegenden Teil intensiv genutzte Ackerflächen. Der Teilbereich Süd wird nahezu ausschließlich intensiv landwirtschaftlich genutzt. Westlich dieser Fläche verläuft eine Straßenbegleitvegetation mit vereinzelten Bäumen und Gebüschen. Im Süden grenzt die Erweiterungsfläche an ein Metallbau Unternehmen mit einer kurzen ruderalen Staudenflur. Ansonsten sind keinerlei Strukturen vorhanden. Aufgrund der Lärmbelästigung und Barrierewirkung seitens der L35, der vorhandenen Gewerbeflächen sowie einer Stromleitung, welche nördlich des Plangebietes verläuft, ist diese Fläche stark isoliert.

Im Teilbereich Nord kann aufgrund der Gebüsche und Gehölze von einer Habitateignung für Vögel ausgegangen werden. Auf der Ackerfläche, nördlich an den Teilbereich Nord angrenzend, befinden sich zwei Feldgehölze. Beide Flächen weisen Gehölze mit Brutpotenzial für verschiedene Vogelarten auf. Aufgrund der kurzen Distanz zu den Gehölzstrukturen auf Teilfläche Nord ist durchaus ein Lebensraumzusammenhang denkbar. In den beiden geschützten Weiden sind Spalten und Risse vorhanden, welche als Sommerquartiere für einzelne Fledermäuse dienen können. Höhlen sind nicht vorhanden.

Der Boden ist sandig und somit zum Graben für Reptilien geeignet. Auf der Fläche sind besonnte Stellen mit unterschiedlich hoher Vegetation vorhanden die, zwar isoliert und mit geringer Ausdehnung, als Habitat angenommen werden könnten.

Schutzgut - Wasser

Im Geltungsbereich des Vorhabens liegen keine Oberflächengewässer.

Schutzgut - Boden

Laut der landesweiten Analyse und Bewertung der Landschaftspotenziale wird Teilbereich 1 von grundwasserbestimmten Sanden charakterisiert. Teilbereich 2 weist Sande auf, die sickerwasserbestimmt sind. Die Bodenfunktionsbereiche weisen nur eine geringe Schutzwürdigkeit auf.

Schutzgut - Klima/Luft

Das Plangebiet ist Stadtrand mit einer geringen klimatischen Ausgleichsfunktion. Der vorhandene überwiegend junge Gehölzbestand im Teilbereich 2 übt eine schwache Sauerstoffproduktions-, Windschutz- und Staubbindungsfunktion aus. Die Luftreinheit ist aufgrund der umgebenden Nutzungen eingeschränkt.

Schutzgut - Landschaftsbild

Das Plangebiet ist Siedlungsrandbereich mit geringem Bestand an Großgrün. Dieses ist nicht landschaftsbildprägend, da es einen Siedlungszusammenhang aufweist. Das Gelände ist stark bewegt und wertgebend. Es bestehen Blickbeziehungen zwischen Landschaft und Plangebiet. Wegen seiner Lage inmitten Bebauung hat das Plangebiet keine besondere Funktion für das Landschaftsbild Natura 2000-Gebiete.

Wegen der großen Entfernungen der Planflächen zu den Natura-Gebieten und wegen des fehlenden Biotopverbundes werden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung durch das Vorhaben ausgeschlossen.

PROGNOSE

Fläche

Ein bestehendes Gewerbegebiet wird durch Anfügung weitere Gewerbeflächen arrondiert. Neue Erschließungsstraßen sind nicht vorgesehen.

Flora

Im nördlichen Teil gehen Gehölze verloren. Die ruderale Vegetation geht durch die Bebauung ebenfalls verloren.

Fauna

Die Gehölze und Gebüsche, welche aufgrund der Errichtung des Gewerbegebietes zwangsläufig entfernt werden müssen, sind als potentielle Nistmöglichkeit für Vögel von Bedeutung. Mit dem Beseitigen der Gehölze geht also auch ein Habitatverlust einher. Ob die Fläche Reptilien und Amphibien oder Bodenbrütern als Lebensraum dient, muss im Rahmen des Artenschutzfachbeitrages auf der Ebene der Bebauungsplanung untersucht werden.

Boden/Wasser

Es werden Flächen versiegelt, die in geeignetem Maße kompensiert werden müssen. Die Ermittlung erfolgt auf der Ebenen der Bebauungsplanung.

Biologische Vielfalt

Auf Teilfläche Süd ist aufgrund der bestehenden intensiv genutzten Ackerfläche nicht mit einem Verlust der biologischen Vielfalt zu rechnen. Auf Teilfläche Nord hingegen wird es zu Abnahme der biologischen Vielfalt kommen, was vor allem auf den Verlust der Gehölze und der ruderalen Staudenflur zurückzuführen ist.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an m.siegler@amtneverin.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzinformation

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.

Sie haben folgende Rechte, um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu kontrollieren und ggf. dagegen vorzugehen:

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Sie haben das Recht, auf Anfrage Auskunft zu erhalten, ob und wie wir Ihre Daten verarbeiten (Art. 15 DSGVO).

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Sie haben das Recht, Berichtigungen oder Ergänzungen zu verlangen (Art. 16 DSGVO), falls wir falsche oder unvollständige Daten zu Ihrer Person verarbeiten.

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Sie können beantragen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten löschen (Art. 17 DSGVO).

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Sie können beantragen, dass wir Ihre Daten speichern, aber nicht mehr verarbeiten dürfen (Art. 18 DSGVO).

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Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO).

Trollenhagen, 16.05.2024

gez. Enthaler
Bürgermeister