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Neverin INFO
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Gemeinde Brunn Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB

 

 


Gemeinde Brunn

Der Bürgermeister

Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Gemeinde Brunn

Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat mit Beschluss vom 26.05.2026 die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen als Satzung in Kraft.

Für die planungsrechtliche Zulässigkeitsprüfung von Bauvorhaben ist die Festlegung und eindeutige Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (Innenbereich) von maßgeblicher Bedeutung.

Im Bereich des Ortsteils Roggenhagen bestehen gegenwärtig erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Innenbereich und Außenbereich. Zur Beseitigung dieser Abgrenzungsunklarheiten sowie zur Herstellung der erforderlichen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit legt die Gemeinde Brunn die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Roggenhagen durch Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB fest. Innerhalb der festgelegten Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB.

Der räumliche Abgrenzungsbereich der Klarstellungssatzung umfasst die gesamte Ortslage Roggenhagen und ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Die in Kraft getretene Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Gemeinde Brunn wird zu jedermanns Einsicht bereit gehalten und kann im Amt Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin, während der Öffnungszeiten eingesehen werden (außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabstimmung). Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die in Kraft getretene Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen wird ergänzend auch in das Internet über die Homepage des Amtes Neverin, zu erreichen https://amtneverin.de/unsere-gemeinden/gemeinde-brunn/satzungen eingestellt.

Ebenso wird die in Kraft getretene Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Roggenhagen über das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zugänglich gemacht. Der Zugang erfolgt über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de.

Hinweis nach § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Es wird auf § 5 Abs. 5 KV M-V hingewiesen. Danach kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden.

Brunn, den 10.06.2026

gez. Christian Schenk
Bürgermeister
Übersichtskarte mit Darstellung des Abgrenzungsbereiches: