Gemeinde Brunn
Der Bürgermeister
Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.05.2026 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet die Bauleitplanung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes, im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Batteriespeicher Rossower Weg“, aufgestellt wird.
Der Beschluss ist hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 26.05.2026 wurde der Planvorentwurf in der Fassung vom März 2026 befürwortet und bestimmt, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen soll.
Die Gemeinde Brunn beabsichtigt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Batteriespeicher Rossower Weg“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Batteriespeicheranlage und einer untergeordneten Freiflächen-Photovoltaikanlage südlich des Ortsteiles Ganzkow. Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Brunn stellt den betreffenden Bereich derzeit aber als Fläche für die Landwirtschaft dar. Da die geplante Nutzung als Standort für eine Batteriespeicheranlage von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes somit abweicht, ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es somit, die Darstellung des betreffenden Bereiches entsprechend den Planungszielen anzupassen und das Gebiet künftig als ein sonstiges Sondergebiet „Energieinfrastruktur“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO darzustellen.
Der geplante räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beläuft sich auf eine Fläche von rund 14 ha. Er umfasst in der Gemarkung Ganzkow innerhalb der Flur 1 die Flurstücke 190/1 und 194. Der geplante Geltungsbereich liegt südlich der Ortslage Ganzkow. Die Lage und die Abgrenzung des geplanten Geltungsbereiches ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Bauleitplanung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im vollständigen zweistufigen Regelverfahren und unter Einbeziehung der Vorschriften zur Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Umweltbericht nach § 2a BauGB durchgeführt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, erfolgt durch Veröffentlichung des Planvorentwurfes in der Fassung vom März 2026 in der Zeit vom
im Internet unter https://amtneverin.de/unsere-gemeinden/gemeinde-brunn/bekanntmachungen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen des Planvorentwurfes in der Fassung vom März 2026 im o.g. Zeitraum öffentlich im Amt Neverin ausgelegt. Die Unterlagen können im Fachbereich Bau und Liegenschaften, Dorfstraße 36, 17039 Neverin während folgender Zeiten eingesehen werden:
| dienstags | von 08:00 - 17:30 Uhr |
| mittwochs | von 08:00 - 12:00 Uhr |
| donnerstags | von 08:00 - 16:30 Uhr |
(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet unter https://amtneverin.de/unsere-gemeinden/gemeinde-brunn/bekanntmachungen eingestellt.
Des Weiteren werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen des Planvorentwurfes in der Fassung vom März 2026 für den o.g. Zeitraum im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Einsichtnahme zugänglich gemacht. Der Zugang erfolgt über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch an m.siegler@amtneverin.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist.
Unbeschadet des Ergebnisses aus dieser frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit besteht im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird gesondert bekannt gemacht. Vor Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Brunn ergänzend noch eine gesonderte Informationsveranstaltung für alle interessierte Bürger_innen durchführen. Der Zeitpunkt wird gesondert bekannt gemacht.
Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens.
Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert. Wenn Sie Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten haben oder eines Ihrer nachfolgenden Rechte geltend machen wollen, können Sie sich jederzeit unter
datenschutz@ego-mv.de an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten (Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV, Eckdrift 103, 19061 Schwerin) wenden.
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Brunn, den 10.06.2026