In der Gemeinde Brunn ist zum 01.01.2024 eine unbefristete Vollzeitstelle als
zu besetzen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Der Arbeitsort ist die Gemeinde Brunn mit den Ortsteilen Dahlen, Ganzkow und Roggenhagen.
Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit
Pflege der öffentlichen Grün- und Parkanlagen
Pflege und Wartung von Spiel- und Sportplätzen
Kontrolle der Straßenbeleuchtung, Teiche, Regeneinläufen usw.
Reparatur- und Hausmeistertätigkeiten
Pflege, Wartung, Reparatur und Bedienung der Gemeindetechnik
Winterdienst
Führerschein Klasse BE, C (alternativ DDR-Führerschein mind. Klasse B)
Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt
Selbstständiges Arbeiten sowie handwerkliches Geschick sind von Vorteil
Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit im Sommer und Winter (auch Bereitschaftdienst)
Vergütung ist angelehnt an TVöD EG 2
eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
mindestens 30 Tage Urlaub
Jahressonderzahlung nach TVöD
betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)
vermögenswirksame Leistungen nach TVöD (VKA)
Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
schriftlich bis zum 31.08.2023 12 Uhr wie folgt ein:
Gemeinde Brunn über Amt Neverin
Zentrale Dienste -Personal -
Dorfstraße 36
17039 Neverin
oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere Submitbox (datenschutzkonforme Übertragung) ein.
Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehenden Kosten nicht von der Gemeinde Brunn übernommen werden. Postalisch übersandte Bewerbungs-unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rück-umschlag beiliegt.
Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbe-zogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b)
und e) Datenschutzgrundverordnung - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.