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Neverin INFO
Ausgabe 7/2023
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Stellenausschreibung

In der Gemeinde Brunn ist zum 01.01.2024 eine unbefristete Vollzeitstelle als

Gemeindearbeiter (m/w/d)

zu besetzen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Der Arbeitsort ist die Gemeinde Brunn mit den Ortsteilen Dahlen, Ganzkow und Roggenhagen.

Ihre Aufgaben im gesamten Gemeindegebiet sind:
  • Einhaltung der allgemeinen Ordnung und Sauberkeit

  • Pflege der öffentlichen Grün- und Parkanlagen

  • Pflege und Wartung von Spiel- und Sportplätzen

  • Kontrolle der Straßenbeleuchtung, Teiche, Regeneinläufen usw.

  • Reparatur- und Hausmeistertätigkeiten

  • Pflege, Wartung, Reparatur und Bedienung der Gemeindetechnik

  • Winterdienst

Folgende Voraussetzungen erfüllen Sie:
  • Führerschein Klasse BE, C (alternativ DDR-Führerschein mind. Klasse B)

  • Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt

  • Selbstständiges Arbeiten sowie handwerkliches Geschick sind von Vorteil

  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit im Sommer und Winter (auch Bereitschaftdienst)

Das bieten wir Ihnen:
  • Vergütung ist angelehnt an TVöD EG 2

  • eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit

  • mindestens 30 Tage Urlaub

  • Jahressonderzahlung nach TVöD

  • betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)

  • vermögenswirksame Leistungen nach TVöD (VKA)

Sollten Sie Interesse haben, reichen Sie bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen

schriftlich bis zum 31.08.2023 12 Uhr wie folgt ein:

Gemeinde Brunn über Amt Neverin

Zentrale Dienste -Personal -

Dorfstraße 36

17039 Neverin

oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere Submitbox (datenschutzkonforme Übertragung) ein.

Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehenden Kosten nicht von der Gemeinde Brunn übernommen werden. Postalisch übersandte Bewerbungs-unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rück-umschlag beiliegt.

Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbe-zogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b)

und e) Datenschutzgrundverordnung - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.