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Neverin INFO
Ausgabe 7/2023
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Stellenausschreibung

Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelegen, versteht sich das Amt Neverin als Dienstleister für ca. 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 12 Gemeinden und vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Im Amt Neverin ist schnellstmöglich die unbefristete Vollzeitstelle

Sachbearbeiter Anlagenbuchhaltung, Steuern und Abgaben (m/w/d)

zu besetzen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.

Es ist vorgesehen, die Aufgaben der Anlagenbuchhaltung vorübergehend für voraussichtlich ein Jahr zu übertragen. Im Anschluss erfolgt der Übergang in den Abgaben- und Steuerbereich.

Diese Aufgabenschwerpunkte erwarten Sie:
  • Prüfung der eingehenden Buchungsbelege hinsichtlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Prüfung der Aktivierungspflicht

  • Zeitnahe Erfassung und Buchung der Belege des Anlagevermögens

  • Vergabe und Verwaltung der Inventarnummern

  • Erfassung und Buchung der Sonderposten

  • Kontrolle und Buchung der Abschreibungen

  • Ermittlung der bilanziellen Abschreibungen / Auflösungen der Sonderposten für die Ergebnisrechnung

  • Bewertung des Anlagevermögens in Abstimmung mit den Fachbereichen

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlussarbeiten

  • Organisation der Inventuren

  • Bearbeitung aller Steuerangelegenheiten im Bereich der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer entsprechend der gesetzlichen Grundlagen sowie der Hebesatzsatzungen der Gemeinden

  • Bearbeitung der Miet- und Pachtverträge

  • Widerspruchsbearbeitung

  • Abrechnung und Kontrolle der gemeindeeigenen Anteile an der Kindertagesförderung

Das bringen Sie mit:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r / Angestelltenlehrgang I, möglichst mit Berufserfahrung

  • wünschenswert ist der Abschluss als Kassen- oder Bilanzbuchhalter mit mehrjähriger Erfahrung im öffentlichen Dienst sowie im Fachbereich Finanzen

  • fundierte Kenntnisse im kommunalen Haushaltswesen, KiFöG M-V und im Bereich der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

  • fundierte Kenntnisse im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer

  • sicherer Umgang mit moderner Bürokommunikation, Standard- und Anwendersoftware und idealerweise mit dem Finanzprogramm H+H pro Doppik

  • hohes Maß an Selbstständigkeit, Organisationsgeschick und Engagement

  • Durchsetzungsvermögen und freundliches Auftreten

  • schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wechselnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung

  • gute Kommunikations- und Teamfähigkeit

  • sehr gutes Zahlenverständnis

  • eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für Pkws

Das bieten wir Ihnen:
  • Vergütung je nach den persönlichen Voraussetzungen und in Abhängigkeit von der Qualifikation bis Entgeltgruppe 8 nach TVöD (VKA)

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z. B. durch flexible Arbeitszeiten, Telearbeit)

  • eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit

  • Fahrradleasing / Dienstradleasing

  • 30 Tage Urlaub

  • tarifliche Leistungen wie Jahressonderzahlung, zusätzliches Leistungsentgelt als einmalige Zahlung jährlich, betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen nach TVöD (VKA)

  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten

  • aktive Gestaltungsmöglichkeiten in einer modernen Verwaltung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, ausführlicher Lebenslauf, Zeugnisse) schriftlich bis zum 14.08.2023, 12:00 Uhr an:

Amt Neverin, Sachgebiet Personal, Dorfstraße 36, 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere SubmitBox (datenschutzkonforme Übertragung) ein.

Sollten Sie Fragen zu dem ausgeschriebenen Aufgabenbereich haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsleiter Finanzen, Herrn Müller (Tel.: 039608 251 25 oder per Mail an m.mueller@amtneverin.de).

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen Frau Otte (Tel.: 039608 251 23 oder per E-Mail unter y.otte@amtneverin.de).

Bitte beachten Sie:

Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehenden Kosten nicht vom Amt Neverin übernommen werden. Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der/die Bewerber/in einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegt.

Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.

Neverin, 13.07.2023

gez. Enthaler
Amtsvorsteher