Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelegen, versteht sich das Amt Neverin als Dienstleister für ca. 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 12 Gemeinden und vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Im Amt Neverin ist schnellstmöglich die unbefristete Vollzeitstelle
zu besetzen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Es ist vorgesehen, die Aufgaben der Anlagenbuchhaltung vorübergehend für voraussichtlich ein Jahr zu übertragen. Im Anschluss erfolgt der Übergang in den Abgaben- und Steuerbereich.
Prüfung der eingehenden Buchungsbelege hinsichtlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Prüfung der Aktivierungspflicht
Zeitnahe Erfassung und Buchung der Belege des Anlagevermögens
Vergabe und Verwaltung der Inventarnummern
Erfassung und Buchung der Sonderposten
Kontrolle und Buchung der Abschreibungen
Ermittlung der bilanziellen Abschreibungen / Auflösungen der Sonderposten für die Ergebnisrechnung
Bewertung des Anlagevermögens in Abstimmung mit den Fachbereichen
Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlussarbeiten
Organisation der Inventuren
Bearbeitung aller Steuerangelegenheiten im Bereich der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer entsprechend der gesetzlichen Grundlagen sowie der Hebesatzsatzungen der Gemeinden
Bearbeitung der Miet- und Pachtverträge
Widerspruchsbearbeitung
Abrechnung und Kontrolle der gemeindeeigenen Anteile an der Kindertagesförderung
eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r / Angestelltenlehrgang I, möglichst mit Berufserfahrung
wünschenswert ist der Abschluss als Kassen- oder Bilanzbuchhalter mit mehrjähriger Erfahrung im öffentlichen Dienst sowie im Fachbereich Finanzen
fundierte Kenntnisse im kommunalen Haushaltswesen, KiFöG M-V und im Bereich der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
fundierte Kenntnisse im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer
sicherer Umgang mit moderner Bürokommunikation, Standard- und Anwendersoftware und idealerweise mit dem Finanzprogramm H+H pro Doppik
hohes Maß an Selbstständigkeit, Organisationsgeschick und Engagement
Durchsetzungsvermögen und freundliches Auftreten
schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität im Umgang mit wechselnden Aufgabenstellungen und eigenständige Priorisierung
gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
sehr gutes Zahlenverständnis
eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für Pkws
Vergütung je nach den persönlichen Voraussetzungen und in Abhängigkeit von der Qualifikation bis Entgeltgruppe 8 nach TVöD (VKA)
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (z. B. durch flexible Arbeitszeiten, Telearbeit)
eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
Fahrradleasing / Dienstradleasing
30 Tage Urlaub
tarifliche Leistungen wie Jahressonderzahlung, zusätzliches Leistungsentgelt als einmalige Zahlung jährlich, betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen nach TVöD (VKA)
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
aktive Gestaltungsmöglichkeiten in einer modernen Verwaltung
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, ausführlicher Lebenslauf, Zeugnisse) schriftlich bis zum 14.08.2023, 12:00 Uhr an:
Amt Neverin, Sachgebiet Personal, Dorfstraße 36, 17039 Neverin oder reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (möglichst als eine PDF-Datei) online über unsere SubmitBox (datenschutzkonforme Übertragung) ein.
Sollten Sie Fragen zu dem ausgeschriebenen Aufgabenbereich haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereichsleiter Finanzen, Herrn Müller (Tel.: 039608 251 25 oder per Mail an m.mueller@amtneverin.de).
Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet Ihnen Frau Otte (Tel.: 039608 251 23 oder per E-Mail unter y.otte@amtneverin.de).
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Identität.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es wird darum gebeten, eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne § 68 SGB IX bereits bei der Bewerbung mitzuteilen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die mit der Bewerbung in Zusammenhang stehenden Kosten nicht vom Amt Neverin übernommen werden. Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der/die Bewerber/in einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegt.
Sofern Sie eine Absage bekommen, bewahren wir Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der 2-Monatsfrist gemäß § 15 AGG auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Neverin, 13.07.2023