Straßenbauamt Schwerin
Projektgruppe Großprojekte
Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit den Bau der Ortsumgehung Warlin im Zuge der B 197.
Zur Vorbereitung der Planung für den Bau werden im Bereich der Gemeinde Sponholz, OT Warlin folgende Vorarbeiten erforderlich:
Kartierarbeiten im Gelände
Die Vorarbeiten werden im Untersuchungsgebiet voraussichtlich von August 2023 bis Februar 2025 durchgeführt. Die Grundstücke folgender Gemarkungen/Fluren können betroffen sein:
Gemeinde Sponholz, OT Warlin
Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.
Nach dem § 16 a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.
Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.
Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit den vor Ort tätigen Planungsbüros oder bei Detailfragen mit dem
Straßenbauamt Schwerin
Projektgruppe Großprojekte
19061 Schwerin, Pampower Straße 68
Fax: 0385 / 588 81800
E-Mail: OU-Warlin@sbv.mv-regierung.de
in Verbindung zu setzen.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.
Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit demauf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).
Im Auftrag